Hallo Zusammen,
ich brauche mal bitte die Schwarm Intelligenz des Forums.
Ich mochte einen Wagen von mir in die Niederlande verkaufen.
Jetzt ist das für mich das erste mal, das ich ein Auto nach NL verkaufe und für den potenziellen Käufer ist es das erste Mal, das er einen Oldtimer (Bj.1980) aus Deutschland kauft.
Folgendes hat e mir geschrieben:
"Das Amt spricht dann über Zulassungsbescheinigung 1 und 2, ein COC oder in Deutsch EWG- Übereinstimmungsbescheinigung und TÜV of HU/AU papieren."
Zulassungsbescheinigung 1&2 kenne ich (Fahrzeugschein und Brief), TÜV mit AU/HU ist auch klar.
Aber was ist mit diesem COC? Das gibt es doch für alte Autos nicht, oder? Hat jemand von Euch Erfahrung mit der Zulassung in NL? Was braucht man für einen Oldtimer?
Danke im Voraus
Karsten Plenio
Auto in die Niederlande verkaufen
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Re: Auto in die Niederlande verkaufen
Hallo Karsten
Die Auflistung hört sich alternativ an, das COC sollte entbehrlich sein wenn der Rest vorhanden ist.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... c-papiere/
Grüße
Micha
Die Auflistung hört sich alternativ an, das COC sollte entbehrlich sein wenn der Rest vorhanden ist.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... c-papiere/
Grüße
Micha
#2303
- TomK
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Re: Auto in die Niederlande verkaufen
Moin, ich habe vor einigen Jahren mal einen "normalen" PKW an einen Holländer verkauft. Wir sind zusammen zur Zulassungsstelle gefahren, wo ich den Wagen abgemeldet habe und er sich Überführungskennzeichen besorgt hat. Das wars. Ob er in Holland später Probleme hatte den Wagen zuzulassen ist mir nicht bekannt. Gemeldet hat er sich allerdings nicht wieder, also gehe ich davon aus, dass es geklappt hat.
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Re: Auto in die Niederlande verkaufen
Ich habe letztens noch einen SL500 R230 in die Niederlande verkauft:
Der Käufer kam, bezahlte das Auto, ich habe die Kennzeichen abgeschraubt und den Fahrzeugschein behalten, er seine Kennzeichen angeschraubt, und ist damit nach Hause gefahren.
Dann habe ich den Wagen hier abgemeldet und ihm den Schein zugeschickt.
Er kann dann bei sich wieder zulassen.
Eigentlich alles ganz einfach.
Der Käufer kam, bezahlte das Auto, ich habe die Kennzeichen abgeschraubt und den Fahrzeugschein behalten, er seine Kennzeichen angeschraubt, und ist damit nach Hause gefahren.
Dann habe ich den Wagen hier abgemeldet und ihm den Schein zugeschickt.
Er kann dann bei sich wieder zulassen.
Eigentlich alles ganz einfach.