Fahrgestellnummer einschlagen
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Fahrgestellnummer einschlagen
Hallo,
mein MG war bisher in der Schweiz zugelassen und dort war keine im Rahmen eingeschlagene Fahrgestellnummer nötig. Es ist ein MGA1500 ursprünglich aus USA. Ich habe keine Fahrgestellnummer gefunden, weder im Motorraum noch Beifahrerseite Fussraum Querträger. Der deutsche TÜV verlangt es nun und ich habe es selbst versucht, bin aber gescheitert. Der Rahmen ist einerseits hart, andererseits federt er etwas, sodass ich keine saubere Zahl hineinbekomme.
Kann das eine Werkstatt besser ? Gibt es einen Trick ? Hatte schon mal jemand das Problem ?
Danke
mein MG war bisher in der Schweiz zugelassen und dort war keine im Rahmen eingeschlagene Fahrgestellnummer nötig. Es ist ein MGA1500 ursprünglich aus USA. Ich habe keine Fahrgestellnummer gefunden, weder im Motorraum noch Beifahrerseite Fussraum Querträger. Der deutsche TÜV verlangt es nun und ich habe es selbst versucht, bin aber gescheitert. Der Rahmen ist einerseits hart, andererseits federt er etwas, sodass ich keine saubere Zahl hineinbekomme.
Kann das eine Werkstatt besser ? Gibt es einen Trick ? Hatte schon mal jemand das Problem ?
Danke
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Hallo Peter,
Ich habe auch mal gelesen, irgendwo hier im Board, dass es erst später notwendig ist. Hier ist m.E. Dein Tüv in Zugzwang. Der sollte ja eigentlich die Unterlagen haben! (Werbeslogan: 'Der freundliche TÜV' )
Ich habe es leider auch erst später gehört, so dass ich mir die Mühe machte, und die Zahlen auf den Querträger im Fußraum rechts einschlug. Der Hinweis des TÜVs in meinen Papieren sagt alles: 'FIN handwerklich eingeschlagen' (Meine Finger haben auch etwas darunter gelitten).
Grüße
Mathias
Ich habe auch mal gelesen, irgendwo hier im Board, dass es erst später notwendig ist. Hier ist m.E. Dein Tüv in Zugzwang. Der sollte ja eigentlich die Unterlagen haben! (Werbeslogan: 'Der freundliche TÜV' )
Ich habe es leider auch erst später gehört, so dass ich mir die Mühe machte, und die Zahlen auf den Querträger im Fußraum rechts einschlug. Der Hinweis des TÜVs in meinen Papieren sagt alles: 'FIN handwerklich eingeschlagen' (Meine Finger haben auch etwas darunter gelitten).
Grüße
Mathias
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Hallo,
den TÜV überzeugt man sowieso nicht. Ein guter Tipp: Fahre den Wagen nicht selbst zum TÜV.Irgendwie habe ich den Eindruck, daß die klassische Oldie-Werkstätten den besseren Draht zum TÜV haben.Bei meinem MGA habe ich die Fahrgestell-Nr. auf einer Blechplakette am Spritzblech angenietet.Hat funktioniert!!
Gruß
Lars
den TÜV überzeugt man sowieso nicht. Ein guter Tipp: Fahre den Wagen nicht selbst zum TÜV.Irgendwie habe ich den Eindruck, daß die klassische Oldie-Werkstätten den besseren Draht zum TÜV haben.Bei meinem MGA habe ich die Fahrgestell-Nr. auf einer Blechplakette am Spritzblech angenietet.Hat funktioniert!!
Gruß
Lars
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Ist alles nachzulesen bei http://home.t-online.de/home/caar-d/
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Hallo,
das Ganze steht in der StVZO. Nun kommt es aber darauf an, ob überhaupt keine Nummer am Kfz vorhanden ist, z. B. weil das Originalschild verlorengegangen ist. §59 läßt da zwei Möglichkeiten zu: Wenn das Auto aus der Schweiz eine Identifikationsnummer mitgebracht hat, dann wird die jetzt am Rahmen eingeschlagen. Wenn gar keine Nummer da ist, dann kann die Zulassungsstelle (nicht der TÜV) eine Nummer zuteilen, die dann (leider auch)am Fahrzeug eingeschlagen wird. Ich kenne jemanden, der fährt mit der ursprünglichen Motornummer als ID-Nummer herum.
Die Rettung - von der auch hier die Rede war - ist der §72 Abs. 2 der StVZO, da sind die Ausnahmen aufgelistet. Zu § 59 gilt die Ausnahme, dass bei Fahrzeugen, die erstmals vor dem 01.10.69 zugelassen worden sind, die Fahrzeugnummer auch auf einem angenieteten Schild (MGA!) oder "auf andere Weise" angebracht sein darf. Natürlich nur, wenn es auch noch da ist...
Ich habe das alles herausfinden müssen, weil man in Berlin sonst überhaupt nicht weiter kommt. Es ist immer gut, wenn man den Leuten die Paragraphen um die Ohren hauen kann (da das auch nur Menschen sind, werden sie dann meistens vernünftig).
Gruß Bernd
das Ganze steht in der StVZO. Nun kommt es aber darauf an, ob überhaupt keine Nummer am Kfz vorhanden ist, z. B. weil das Originalschild verlorengegangen ist. §59 läßt da zwei Möglichkeiten zu: Wenn das Auto aus der Schweiz eine Identifikationsnummer mitgebracht hat, dann wird die jetzt am Rahmen eingeschlagen. Wenn gar keine Nummer da ist, dann kann die Zulassungsstelle (nicht der TÜV) eine Nummer zuteilen, die dann (leider auch)am Fahrzeug eingeschlagen wird. Ich kenne jemanden, der fährt mit der ursprünglichen Motornummer als ID-Nummer herum.
Die Rettung - von der auch hier die Rede war - ist der §72 Abs. 2 der StVZO, da sind die Ausnahmen aufgelistet. Zu § 59 gilt die Ausnahme, dass bei Fahrzeugen, die erstmals vor dem 01.10.69 zugelassen worden sind, die Fahrzeugnummer auch auf einem angenieteten Schild (MGA!) oder "auf andere Weise" angebracht sein darf. Natürlich nur, wenn es auch noch da ist...
Ich habe das alles herausfinden müssen, weil man in Berlin sonst überhaupt nicht weiter kommt. Es ist immer gut, wenn man den Leuten die Paragraphen um die Ohren hauen kann (da das auch nur Menschen sind, werden sie dann meistens vernünftig).
Gruß Bernd