Felgen und Reifen MGA

Passt mal wieder nichts zusammen? Ein Ersatzteil ist nicht mehr lieferbar? MG Drivers sind hilfsbereit - und helfen sich in diesem Forum gegenseitig.

Moderatoren: Gagamohn, JuanLopez

Antworten
Tuby
Beiträge: 92
Registriert: 24. Sep 2001, 01:01
Wohnort: Deutschland, 61194 Niddatal

Felgen und Reifen MGA

#1

Beitrag von Tuby » 12. Dez 2001, 19:10

Hallo Freunde,
obwohl dieses Thema schon mal behandelt wurde, möchte ich es hier nochmals aufgreifen. Meine Frage: Kann statt 185 R 15 auch 185 /70 R 15 fahren (meine schleifen leider an den Kotflügeln)? Kann man auch 175 R 15 montieren?
Welche Größe darf man auf 5 1/2 Zoll Tiefbett montieren (ich habe gehört, daß nur 165 R 15 gehen).
Zur Zeit fahre ich Standard Speichen mit 5 1/2 Zoll.
Danke im voraus.
Tuby

Benutzeravatar
Andreas
Beiträge: 2427
Registriert: 8. Mai 2000, 01:01
Wohnort: 40239 Düsseldorf
Kontaktdaten:

#2

Beitrag von Andreas » 12. Dez 2001, 22:28

Für 185er Reifen sollte man 5 1/2 Zoll Felgen hernehmen. Manche Hersteller - z.B. Fulda - geben für 185 die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch für 4 1/2 Zoll Felgen, aber breiter ist besser, der Reifen walkt dann nicht so.
Will man sich Aufwand ersparen - z.B. umfangreichere Gutachten bzgl. Geräuschmessung, Tachoabweichung, Tachoangleichung etc. - sollte man darauf achten, daß sich bei anderer Reifenbreite der Abrollumfang nicht ändert.
Das heisst, man muß einen Reifen nehmen, der im Abrollumfang ziemlich genau dem als "serienmässig" geltenden 165 (oder genauer: 165/80) entspricht. Faustregel: Bei 10 mm "Verbreiterung" 5% in der Höhe nehmen, dann haut es hin.
Also: Statt 165/80 gehen 175/75, 185/70, 195/65.
Alles montieren, darauf achten, daß es nirgends (nirgends! und niemals!) schleift, und der TÜV beguckt sich das dann und trägt ein. Die Radabdeckung muß gewährleistet sein - der TÜV achtet besonders darauf, daß die Radlauffläche im Bereich der Kotflügelkanten oben abgedeckt ist.
Definition der Reifenlauffläche (laut TÜV): Der Teil des Reifens, der bei Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Berührung kommt. Die Felgenseitenwand oder der Felgenrand müssen nicht zwingend abgedeckt sein.
Kotflügelkanten müssen angelegt werden. Es ist darauf zu achten, daß selbst bei Ausnutzung des zulässigen Gesamtgewichts die Räder nicht im Radhaus schleifen! Ausreichender Freiraum (mindestens 3 mm bei neuen Bremsklötzen) zwischen Bremssattel und Felge ist erforderlich. Bei geringerem Freiraum sind Distanzscheiben oder eine Felge mit einer anderen Einpresstiefe (ET) zu verwenden.

(Anmerkung: Die 185/65 liegen so eher an der unteren Toleranzgrenze, abrollumfangmässig - sind aber viel gebräuchlicher und hat eine wesentlich größere Auswahl an guten Profilen).

Abrollumfang berechnen:
Kreisumfang ist 2 * PI * R, heisst also für uns:
15 Zoll-Felge, also R=15 * 2,54/2
Dazu eine Reifenhöhe, beim 185/70er also 185 * 70%.
R insgesamt also 19 (Felge) cm + 13 (Reifen) cm, Abrollumfang also 2 * 3,14 * (19+13), also 201 cm.
Beim 165/80 wären das 2 * 3,14 * (19 + 13,2), also 2,02.
185/65: 2 * 3,14 * (19 + 12,3)=196,6 cm
195/65: 2 * 3,14 * (19 + 12,7)=199,1 cm
4% Abweichung werden toleriert. Ein Reifen kann in Natura den einen oder anderen Millimeter abweichen, wer sichergehen will, misst am lebenden Objekt.

H-Kennzeichen: 2 Breiten über serienmäßiger Bereifung werden akzeptiert, vgl. Anforderungskatalog TÜV Süddeutschland.

Gruß, Andreas

Tuby
Beiträge: 92
Registriert: 24. Sep 2001, 01:01
Wohnort: Deutschland, 61194 Niddatal

#3

Beitrag von Tuby » 13. Dez 2001, 12:06

Hallo Andreas,
vielen Dank - echt super.
Gruß
Tuby

Antworten