HALLO LIEBE Schrauberkollegen!
Es liegt eine schlaflose nacht hinter mir, denn gestern wurde mir ein mga angeboten zum "abholen".
problem ist, das das fahrzeug vom vorbesitzer der garage stammt und auf unbekannt verzogen ist, und der vermieter die garage geräumt haben will.
was nun tun um nicht in die rechtmäßige grauzone abzurutschen ?
der vermieter möchte sich aber aus allem raushalten,also keinenvertrag oder so.
um einen echten rat wäre ich dankbar.
cu
tomkiss
Keine Papiere
Moderatoren: Gagamohn, JuanLopez
Da kann ich nur sagen "Finger weg!!!!!". Der Besitzer des Briefes hat nach aktueller Rechtsprechung (siehe entsprechenden Beitrag in Oltimer Markt)das Recht den Wagen auch nach Jahren zurückzufordern. Dabei ist es unerheblich, dass zwischenzeitlich eine Restaurierung von Dir durchgeführt wurde.
Du müsstest das Fahrzeug ohne Wertausgleich zurückgeben, denn Du hattest keinen Auftrag des Besitzers(Briefinhabers)irgendwelche Arbeiten durchzuführen.
Gruß Heinz
Du müsstest das Fahrzeug ohne Wertausgleich zurückgeben, denn Du hattest keinen Auftrag des Besitzers(Briefinhabers)irgendwelche Arbeiten durchzuführen.
Gruß Heinz
!!!!!!!!!
Ein guter Rat meines Vorschreibers!
Zwar hat der Vermieter ein Recht, Sachen zurückzubehalten und sich evtl. auch aus Ihnen zu befriedigen (d.h. rückständige Miete etc. zu erlösen). Er kann die Sache aber nicht an Dich verkaufen, ohne selbst schadenersatzpflichtig zu sein. Das Verhalten ist überdies strafbar - und zwar für Dich und den Vermieter, da er eine Sache, die nicht in seinem Eigentum steht einem Dritten verschafft. Sei dies nun Unterschlagung, Untreue oder sonst etwas. Du bist dann ebenfalls dran, da man Dir nachweisen kann, dass hier Schmuh getrieben wurde. Mittäterschaft an der Tat, Hehlerei o.ä.
Da Du das Fahrzeug ohne Brief auch schlecht verwerten kannst, gibt es später auch nur Probleme. Selbst das Aufbieten des Briefes wäre problematisch, da Du dann eine EV abgeben musst, dass der Brief verloren ist. Sollte das Auto dann noch als gestohlen gemeldet werden, dann herzlichen Glückwunsch.
Der einzige Weg wäre ein gerichtliches Verfahren Vermieter gegen den Mieter auf Mietzahlung und Räumung der Garage. Dann wird die Klage notfalls öffentlich zugestellt und der Wagen wegen der Kosten dann im Wege der Versteigerung verwertet. Dann kannst Du Ihn kaufen. Nur so kannst Du wirksam Eigentum begründen.
Lass die Finger von der Sache!
KEK
[Dieser Beitrag wurde von Blaze am 30.01.2002 editiert.]
Ein guter Rat meines Vorschreibers!
Zwar hat der Vermieter ein Recht, Sachen zurückzubehalten und sich evtl. auch aus Ihnen zu befriedigen (d.h. rückständige Miete etc. zu erlösen). Er kann die Sache aber nicht an Dich verkaufen, ohne selbst schadenersatzpflichtig zu sein. Das Verhalten ist überdies strafbar - und zwar für Dich und den Vermieter, da er eine Sache, die nicht in seinem Eigentum steht einem Dritten verschafft. Sei dies nun Unterschlagung, Untreue oder sonst etwas. Du bist dann ebenfalls dran, da man Dir nachweisen kann, dass hier Schmuh getrieben wurde. Mittäterschaft an der Tat, Hehlerei o.ä.
Da Du das Fahrzeug ohne Brief auch schlecht verwerten kannst, gibt es später auch nur Probleme. Selbst das Aufbieten des Briefes wäre problematisch, da Du dann eine EV abgeben musst, dass der Brief verloren ist. Sollte das Auto dann noch als gestohlen gemeldet werden, dann herzlichen Glückwunsch.
Der einzige Weg wäre ein gerichtliches Verfahren Vermieter gegen den Mieter auf Mietzahlung und Räumung der Garage. Dann wird die Klage notfalls öffentlich zugestellt und der Wagen wegen der Kosten dann im Wege der Versteigerung verwertet. Dann kannst Du Ihn kaufen. Nur so kannst Du wirksam Eigentum begründen.
Lass die Finger von der Sache!
KEK
[Dieser Beitrag wurde von Blaze am 30.01.2002 editiert.]