Fahrgestellnr. und TÜV

Passt mal wieder nichts zusammen? Ein Ersatzteil ist nicht mehr lieferbar? MG Drivers sind hilfsbereit - und helfen sich in diesem Forum gegenseitig.

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Heinrich Terlunen
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Fahrgestellnr. und TÜV

#1

Beitrag von Heinrich Terlunen » 3. Sep 2001, 18:40

Hallo zusammen,

Am 14.08.2001 gab es eine Diskussion über das Einschlagen der FG-Nr. Ich hatte beim letzten TÜV Termin (ausnahmsweise mal nicht DEKRA) folgendes Erlebnis: Mein Midget (Bj. 72 US Import) hat im Brief die FG Nr. GAN5 UC 117031 G, in Fahrgestell ist eingeschlagen 117031 das Blechschild (Typenschild) ist natürlich nicht mehr da - nun meint der Mann in blau, daß er da je gar nicht das richtige Fahrzeug vorgeführt bekommen hat und verweigert trotz technischem o.k. die Plakette - was kann man da tun?

Gruß Heinrich

Bernd Schneider
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#2

Beitrag von Bernd Schneider » 3. Sep 2001, 19:07

Hallo,

die Typenschilder gibt's blanco beim Teilehändler - schließlich können die ja leicht mal kaputt gehen oder bei einer Lackierung unter dicken Farbschichten verschwinden. Und der Uhrmacher kann dann die originale Fahrgestellnummer in das neu erstandene Schild eingravieren.

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Batolo
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#3

Beitrag von Batolo » 4. Sep 2001, 08:18

Da hat doch jemand genau das gleiche Auto wie ich...

Hallo Heinrich!

Hilfreiches kann ich zu Deinem Beitrag leider nicht schreiben, habe ich doch meinen MG nach abgeschlossener Restaurierung erstanden. - Wobei, ich denke Bernd hat recht, mein Typenschild sieht auch sehr neu aus und dürfte nachträglich angebracht worden sein. Somit scheint das der richtige Weg zu sein.

Ansonsten wollte ich mich Dir einfach kurz vorstellen, fahre nämlich auch einen 72er US-Import Midget.

Gruß -Bert-

Heinrich Terlunen
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#4

Beitrag von Heinrich Terlunen » 4. Sep 2001, 21:08

Hallo Bernd,

vielen Dank für den Tip mit dem Typenschild, das habe ich schon seit einiger Zeit schön graviert im Keller liegen, sollte ich doch mal die große Restaurierung wagen. Dem TÜV Mann geht es aber gar nicht so sehr um das fehlende Typenschild sondern um den Unterschied zwischen der im Fahrgestell eingeschlagenen Nr. und dem was im KfZ-Schein bzw. Brief steht. Um allem weitern Ärger usw. aus dem Weg zu gehen und nicht noch mit den Schlagzahlen nachzuarbeiten wird das Auto jetzt wie bisher auch (schon 4 mal) an einen DEKRA Stützpunkt gebracht und Ende!

Hallo Bert,

das ist ja nicht zu glauben, daß es noch so ein Fahrzeug gibt - hast Du auch so tolle runde Radläufe (RWA)?

Viele Grüße
Heinrich

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Batolo
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#5

Beitrag von Batolo » 4. Sep 2001, 22:48

So Heinrich,

ich bin es noch mal eben.
Du hast recht, auch ich habe hinten die runden Radläufe.
Ich vermute, dass sich daran die Geister scheiden, ist eben Geschmacksache. Mir persönlich gefallen sie besser als die geraden.
Meinen Midget habe ich im Januar '92 erstanden und seit dem eine Menge Spaß und wenig Probleme damit.
Ich hoffe, dass Dir Deiner änlich viel Freude bereitet.

Vielleicht kreuzen sich ja mal die Wege...

Besten Gruß -Bert-

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Matthias
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#6

Beitrag von Matthias » 6. Sep 2001, 22:38

Hallo zusammen,

ich habe einen MGB Baujahr 73, deutsches Auto und unrestauriert, ohne (!!!!) eingeschlagene Fahrgestellnummer. In den 16 Jahren, in denen ich das Auto habe, gab eseinmal Probleme damit und zwar hat der TÜV Prüfer gemeint, ich sollte mal die Fahrgestellnumme einschlagen, weil es sonst irgendwann einmal Probleme geben könnte. Gibt es eignetlich auch noch andere MGB, die original in Deútschland ausgeliefert wurden, und keine eingeschlagene Fahrgestellnummer haben?

achteckige Grüße


Matthias

Siggi
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#7

Beitrag von Siggi » 11. Sep 2001, 23:34

Hallo alle,

wenn schon eine FG-Nummer, wo muß/soll die beim MGA eingeschlagen sein?

Simon
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#8

Beitrag von Simon » 12. Sep 2001, 08:53

Hallo,
laut Original MGA BUch wurde die Nummer damals unter anderem an der Beifahrerseite vorne im Fußraum auf den Querträger eingeschlagen, so habe ich es zumindest bei mir gemacht. Die genaue Position müßte ich nochmal nachschauen.
Gruß Simon

Bernd Schröder
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#9

Beitrag von Bernd Schröder » 12. Sep 2001, 09:26

Hallo,
das Thema hatten wir ja schon vor kurzem: Der MGA braucht keine eingeschlagene ID-Nummer, das ist erst bei Fahrzeugen nötig, die ab dem 1. Oktober 1969 zugelassen worden sind. Beim MGA reicht das Fabrikschild im Motorraum, da steht die ID-Nummer ja drauf.
Gruß Bernd

Peter Schirg
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#10

Beitrag von Peter Schirg » 13. Sep 2001, 10:15

Hallo,

Ich habe meinen MGA kürzlich beim TÜV durchgebracht (er kam mit mir zusammen (Wohnsitzwechsel) aus der Schweiz und hatte keine Fgst. Nr. Der TÜV Prüfer hat das bemängelt und gesagt, ich solle die Nummer im Rahmen, Motorraum rechts einschlagen.
Ich habe das versucht, aber da ist es zu eng zum richtig Schlagen. Ich habe versucht dem Prüfer die Sache mit der Nummer auszureden, war aber nichts zu machen, es müsse auch eingeschlagen, nicht eingraviert sein...

Ich habe die Nummer dann mehr schlecht als recht im Fussraum rechts in den Querträger geschlagen.

Ausserdem musste ich ein zweites Typenschild anbringen, auf dem auch die zulässige Achslast drauf ist (Leerschilder gibts z.B. bei den Oldtimerteilehändlern). Die Schilder müssen angenietet sein, habe ich mit Blindnieten gemacht.

Zum Glück war dann beim zweiten Vorführen ein anderer Prüfer, der sich alles gar nicht genau angeschaut hat....

So bin ich nun on the road again. Offenens Thema nun Kühlung etwas schlapp..

Peter

BerndN
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#11

Beitrag von BerndN » 13. Sep 2001, 12:28

Hallo !

Bei dieser Diskussion wäre es nicht schlecht,wenn man die genaue gesetzl. Vorschrift erfahren könnte ( 1.Okt.69 ), um beim nächsten TÜV - Termin dem Prüfer etwas entgegen halten könnte !

Gruß Bernd

BerndN
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#12

Beitrag von BerndN » 13. Sep 2001, 12:30

Sorry !
.... entgegen halten zu können !

Hartmut Stevens
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#13

Beitrag von Hartmut Stevens » 13. Sep 2001, 14:25

Im $ 59 der StVZO steht's. Danach dürfen Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1.10.69 die Fahrgestellnummer auf einem angenieteten Schild tragen.

Viele Grüsse
Hartmut Stevens

BerndN
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#14

Beitrag von BerndN » 13. Sep 2001, 14:47

Hallo Hartmut !
Vielen Dank für die schnelle Antwort !
Grüße aus Bonn, Bernd

Bernd Schröder
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#15

Beitrag von Bernd Schröder » 14. Sep 2001, 14:32

Noch eine kleine Ergänzung: Zum "Entgegenhalten" beim TÜV sollte man auf §72 Abs.2 StVZO verweisen, da steht die Ausnahme zum §59 drin. Der TÜV würde sich sonst einen abgrinsen, denn im §59 steht, dass die Nummer eingeschlagen sein muss!
Gruss Bernd

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