LUCAS Zusatzscheinwerfer

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG ist hier die Hauptsache.

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Einblatt

LUCAS Zusatzscheinwerfer

#1

Beitrag von Einblatt » 27. Mär 2005, 19:18

Hallo zusammen!
Ich habe aus GB zu Ostern zwei sehr gut erhaltene Lucas Zusatzscheinwerfer (1x Fern, 1xNebel) für meinen MGB geschenkt bekommen. Leider habe ich keine Ahnung, wie man die an der Chromstoßstange montiert. Die Scheinwerfer haben ca. 7 cm lange Bolzen. Weiss mir da jemand Rat? Wieviele Schalter braucht man (1 oder 2)?
Viele Grüße und schöne Restostertage,
Christian

Jörg Hüsken
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#2

Beitrag von Jörg Hüsken » 27. Mär 2005, 19:27

Hallo Christian

Man bohrt Löcher in die Stoßstange.
Wenn du die Kühlluftmenge nicht verringern willst, dann baue die vorderen "Hörnchen" ab.

Bild

Schöne Ostern noch

Bild
Joerg

Whitehall_999
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#3

Beitrag von Whitehall_999 » 27. Mär 2005, 19:55

Hallo Christian,
die Kombination je 1 Nebel/1 Fernscheinwerfer ist lt. StVO nicht zulässig. Es dürfen nur je 2 gleiche Scheinwerfertypen montiert sein und auch gleichzeitig einzuschalten sein.
Schade, tut mir leid. Versuche, nochmals die gleichen Scheinwerfer zu bekommen, dann hast Du auch doppelt soviel (erlaubtes) Licht.
Gruß
Walter

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Matthias
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#4

Beitrag von Matthias » 27. Mär 2005, 20:27

Hallo Christian,

wenn du die Stoßstange nicht zerbohren möchtest, gibt es z.B. bei Brown&Gammons einen verchromten Badge Bar mit Halterungen für zwei Zusatzscheinwerfer. Dieser Bügel wird an den Stoßstangenhalterungen angeschraubt, die Montage ist allerdings etwas fummlig. Was die Stoßstangenhörner betrifft, ist meine Erfahrung beim MGC die, dass diese trotz Zusatzscheinwerfern dran bleiben können, weil immer noch genügend Kühlluft durch geht.


achteckige Grüße


Matthias #421

Einblatt

#5

Beitrag von Einblatt » 29. Mär 2005, 20:42

Vielen Dank für die guten Hinweise. Ich denke, da komme ich weiter.
Viele Grüße,
Christian

Lothar Jürgens
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#6

Beitrag von Lothar Jürgens » 30. Mär 2005, 10:08

Wegen der Stvo?
Ist die Kombination von zwei unterschiedlichen Scheinwerfern wirklich nicht erlaubt. War doch zumindest damals beim MGA original so. Auch nicht erlaubt, wenn die separat, also Nebelscheinwerfer allein und Frenscheinwerfer mit dem normalen Fernlich zusammen geschaltet werden?
Gruss
Lothar

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chilterngreen
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#7

Beitrag von chilterngreen » 30. Mär 2005, 12:53

Hallo,

ich glaub das Problem mit der STVO liegt darin, dass ein Automobil nachts durch drei Frontscheinwefer nicht mit einer Lokomotive/Triebwagen verwechselt werden soll!
Bei der "Monte-Carlo"-Replik eines 1275 Mini-Coopers aus den 60er Jahren verlangte der TÜVler die Stilllegung des dritten Scheinwerfers, den die Werkswagen von BMC damals alle hatten. Deutsche Logik: Der Schweinwerfer darf montiert sein, darf aber nicht funktionieren! War das mit den Radargeräten nicht genauso?

Beste Grüße

Michael

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Geronimo
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#8

Beitrag von Geronimo » 30. Mär 2005, 15:32

du meinst diese dinger die gepippt haben wenn du kurz vor einem radar warst? du durfte man nur im auto mitführen, aber nicht benutzen!!!

Kann mir jemand sagen wie ich zusatzscheinwerfer an den Frosch bekomme??? Hab die orig. Stoßstange dran! und will sie nicht an de rhaube befestigen!

Corley
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#9

Beitrag von Corley » 30. Mär 2005, 19:47

Hallo zusammen

Das Ding mit den Nebelscheinwerfern ist ja alles gut und schön, aber dei alten Lucas sind in Deutschland anscheinen garnicht zugelassen.
Bei der H-Abnahme mußte ich diese entfernen, da sie keine Prüfnummer auf dem Glas haben.
m.f.G.
Michael

Jörg Hüsken
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#10

Beitrag von Jörg Hüsken » 30. Mär 2005, 22:10

Verstehe das wer will.
Meine Scheinwerfer (ohne jedes Prüfzeichen) sind nicht beanstandet worden.
Dabei haben diese Raydyot Zusatzscheinwerfer drei!! Glühfäden.
Einen für Abblendlicht,
einen für Fernlicht und
einen mit gelber "Ummantelung" für Nebelscheinwerfer.
Alles zusammen in einem Sealed Beam Reflektor.
Aber vielleicht war mein TÜV-Prüfer ja farbenblind.

Bild Joerg

Einblatt

#11

Beitrag von Einblatt » 3. Apr 2005, 18:31

Hallo, liebes Forum!
Ich denke, solche Zulassungsbestimmungen mit ihren Detailregeln, die keiner mehr im Überblick hat, kann es nur in Deutschland geben. Ich habe mich bei einer TÜV-Niederlassung in meiner Nähe erkundigt. Die kannten das Thema 1xNebel-, 1xFernscheinwerfer gar nicht und meinten auch nur: Naja, wenn das damals so verkauft wurde. Noch weniger wussten die etwas von Lucas-Scheinwerfern mit oder ohne Prüfzeichen. Die Einstellung dazu war: Wir haben doch jetzt die EU.
Ich bleibe mal am Ball, baue die Scheinwerfer hin und muss eh im nächsten Monat zur HU. Dann wird man ja sehen.
Schönen Sonntag noch,
Christian

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