@Jörn
Das ist reichlich starker Tobak, den du hier vom Stapel läßt!
Ich denke, dass eine Organisation wie der TÜV oder die Dekra Sachverstand genung besitzen um die Abnahme nach §21c STVO durchzuführen. Wenn du dann bescheinigst bekommst, dass das Fahrzeug den "H" Kriterien entspricht ist aus meiner Sicht alles in Ordnung.
Das H-Kennzeichen im Allgemeinen totaler Blödsinn sind und man besser ab einem bestimmten Baujahr den Steuersatz pauschal reduzieren könnte, steht auf einem anderen Blatt.
Das bestimmte Erstzulassungsjahrgänge sich ehr für einen Umbau eignen als andere, (wegen der für diese Baujahre geltenden Zulassungsvorschriften) ist sicher nicht zu bestreiten.
Von daher hättest du GUN raten können, beim nächsten Umbau ein älteres Fahrzeug zu wählen, anstatt hier mal wieder rüde Beschimpfungen vom Stapel zu lassen.
Zudem bezweifle ich, dass überhaupt jemand diese Sebringumbausätze eingetragen bekommen hat - wenn Eintragungen, dann die von entsprechenden Reifen und Rädern oder Spurverbreiterungen, die Sebringverbreiterung ist dann doch nur zur "Abdeckung" der Räder nötig.
Was den Umbau angeht, er ist schon H-würdig wenn es diese Umbauteile zur Zeit der Erstzulassung gab und 1976 gab es definitiv schon diese GFK - Schürzen um den "Rennlook" für die MG´s anzuspachteln.
Also erst denken, dann Leute beschimpfen!

Joerg
PS: Über Geschmack kann man nicht streiten:
[Dieser Beitrag wurde von Jörg Hüsken am 22.03.2006 editiert.]