Suche Tips und Ratschläge für Import eines MGA aus GB !
Moderatoren: Gagamohn, JuanLopez, Xpower, Krukkuz
- KGaertner
- Beiträge: 280
- Registriert: 17. Jul 2006, 23:24
- Fahrzeug(e): MGB Roadster MKI - MGA MKII
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Suche Tips und Ratschläge für Import eines MGA aus GB !
Wer hat diese Aktion schon mal hinter sich gebracht?
Was muss ich unbedingt beachten?
Welche Papiere sind wichtig? Brauche ich die "MOT" Unterlagen für die Zulassung in D?
Bei meinem B (1988 aus California mitgebracht) mußte ich eine Unbedenklichkeitsbecheinigung (Auto in USA nicht gestohlen bem BKA) beantragen....
Wie sieht das mit Importen aus GB aus?
Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Zoll gemacht? Ist das überhaupt noch ein Thema?
.
Und: Mit welchem Kennzeichen kann ich den Wagen überführen?
Bin für alle Hinweise dankbar und werde sicher noch einige Fragen hier einstellen
Besten Dank im voraus
Karsten
Was muss ich unbedingt beachten?
Welche Papiere sind wichtig? Brauche ich die "MOT" Unterlagen für die Zulassung in D?
Bei meinem B (1988 aus California mitgebracht) mußte ich eine Unbedenklichkeitsbecheinigung (Auto in USA nicht gestohlen bem BKA) beantragen....
Wie sieht das mit Importen aus GB aus?
Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Zoll gemacht? Ist das überhaupt noch ein Thema?
.
Und: Mit welchem Kennzeichen kann ich den Wagen überführen?
Bin für alle Hinweise dankbar und werde sicher noch einige Fragen hier einstellen
Besten Dank im voraus
Karsten
-
Jörg Hüsken
- Beiträge: 479
- Registriert: 13. Nov 2002, 01:01
Dank EU ist alles ganz einfach geworden.
Du fährst zu deiner Zulassungsstelle und holst dir ein Kurzkennzeichen.
Damit fährst, fliegst oder schwimmst du nach England, schraubst es an den Wagen deiner Träume und fährst heim.
Für die Zulassung brauchst du die KBA Bescheinigung, eine Haupuntersuchung nach $21 STVO und einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag möglichst in Verbindung mit dem englischen V5, von dem du ja die oberen zwei Drittel vom Verkäufer bekommst)
Da ist alles.
Gruß
Joerg
Du fährst zu deiner Zulassungsstelle und holst dir ein Kurzkennzeichen.
Damit fährst, fliegst oder schwimmst du nach England, schraubst es an den Wagen deiner Träume und fährst heim.
Für die Zulassung brauchst du die KBA Bescheinigung, eine Haupuntersuchung nach $21 STVO und einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag möglichst in Verbindung mit dem englischen V5, von dem du ja die oberen zwei Drittel vom Verkäufer bekommst)
Da ist alles.
Gruß
- chilterngreen
- Beiträge: 219
- Registriert: 17. Nov 2004, 01:01
- Fahrzeug(e): (ehemals) 1974er MGB GT namens "Percy"
- Wohnort: D-64646 Heppenheim
- Kontaktdaten:
Hallo Karsten,
Beste Grüße
Michael
Da GB wie D ein Mitgliedsstaat der EU ist, gibt es für Privatkäufer keine Zollformalität, weil die EU einen gemeinsamen Binnenmarkt hat. Ebenfalls bei Privatkäufern gilt: Du zahlst, wenn überhaupt bei privaten Gebrauchtwagenverkäufen, im Kaufland die dort geltenden Mehrwertsteuer. Es wäre, als würdest Du in Deutschland einen Gebrauchtwagen von Privat kaufen, wobei hier in der Regel gar keine MwSt angesetzt wird.KGaertner hat geschrieben: Wie sieht es mit der Vorsteuer / Umsatzsteuer aus?
Bedeutet EU dann in diesem Importvorgang keine Zollformalitäten?
Beste Grüße
Michael
- midget
- Beiträge: 126
- Registriert: 16. Dez 2005, 01:01
- Fahrzeug(e): Midget 1500 US; Mini SPI; TVR Taimar
- Wohnort: Germany, 27753 Delmenhorst
Hallo,
hinsichtlich der Kurzzeitkennzeichen sei anzumerken, dass diese eigentlich in GB nicht anerkannt sind.
Sollte das Fahrzeug noch eine gültige englische Zulassung besitzen, kann man sich auch beim ADAC (sofern Mitglied) eine Versicherung für den Grenzverkehr besorgen (Laufzeit i.d. Regel 4 Wochen). Dann kann man auf eigener Achse und mit original Kennzeichen die Rückreise antreten.
Gruss
Frank
hinsichtlich der Kurzzeitkennzeichen sei anzumerken, dass diese eigentlich in GB nicht anerkannt sind.
Sollte das Fahrzeug noch eine gültige englische Zulassung besitzen, kann man sich auch beim ADAC (sofern Mitglied) eine Versicherung für den Grenzverkehr besorgen (Laufzeit i.d. Regel 4 Wochen). Dann kann man auf eigener Achse und mit original Kennzeichen die Rückreise antreten.
Gruss
Frank
-
Jörg Hüsken
- Beiträge: 479
- Registriert: 13. Nov 2002, 01:01
@ Frank
DAS IST EIN GERÜCHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Als Mitglied des ADAC habe ich deren gesamte Rechtsabteilung in München wegen dieses Themas im letzten Jahr verrückt gemacht.
Es gibt keine Versicherung für solche Fahrten mit in England registrierten Fahrzeugen. Wohl aber mittlweile eine Anerkennung der Kurzzulassungen über europäische Ländergrenzen hinweg. Es besteht nämlich kein Unterschied ob ich damit von Lonon nach Köln oder von Köln nach London fahre.
Das Problem existiert überhaupt nur weil es in Grossbritanien keine Form von Kurz- oder Exportkennzeichen gibt.
Die einzige legale Möglichkeit ist nach Stand der Dinge nur die Nutzung eines deutschen Kurzkennzeichens. OCC in Lübeck hat mir dafür sogar eine Vollkaskodeckung bei der Überführung gegeben - was ja auch nicht so ganz unwichtig sein dürfte angesichts der Gefahren im heutigen Strassenverkehr (was nützt dir ein kalt verformter MGA auf ADAC Versicherung wenn der Unfallgegner Franzose ohne Versicherungsdeckung ist?)
Joerg
DAS IST EIN GERÜCHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Als Mitglied des ADAC habe ich deren gesamte Rechtsabteilung in München wegen dieses Themas im letzten Jahr verrückt gemacht.
Es gibt keine Versicherung für solche Fahrten mit in England registrierten Fahrzeugen. Wohl aber mittlweile eine Anerkennung der Kurzzulassungen über europäische Ländergrenzen hinweg. Es besteht nämlich kein Unterschied ob ich damit von Lonon nach Köln oder von Köln nach London fahre.
Das Problem existiert überhaupt nur weil es in Grossbritanien keine Form von Kurz- oder Exportkennzeichen gibt.
Die einzige legale Möglichkeit ist nach Stand der Dinge nur die Nutzung eines deutschen Kurzkennzeichens. OCC in Lübeck hat mir dafür sogar eine Vollkaskodeckung bei der Überführung gegeben - was ja auch nicht so ganz unwichtig sein dürfte angesichts der Gefahren im heutigen Strassenverkehr (was nützt dir ein kalt verformter MGA auf ADAC Versicherung wenn der Unfallgegner Franzose ohne Versicherungsdeckung ist?)
- 1957jk
- Beiträge: 233
- Registriert: 21. Jul 2002, 01:01
- Fahrzeug(e): MGA Twin Cam, GTV8 Costello MK3, RV8
- Wohnort: D 75233 Lehningen
- Kontaktdaten:
Hallo Jörg,
in der Tat wissen viele ADAC Standorte nicht, daß es diese
Kurzzeitversicherung gibt. Rainer Höckendorff hat letztes
Jahr im Januar einen V8 aus England überführt. Der Wagen muß
jedoch noch eine Zulassung in GB haben. Die Versicherung kostet
105 Euronen für 4 Wochen. Das reicht gerade für die Frist der KBA
Anfrage und vielleicht den TÜV Vorbereitungen. So kann man mit dieser
ADAC Versicherung 4 Wochen bei uns mit englichen Kennzeichen
fahren. Ich habe letztes Jahr auch 2 Fahrzeuge auf diese Weise aus England geholt.
Grüsse
Jürgen
in der Tat wissen viele ADAC Standorte nicht, daß es diese
Kurzzeitversicherung gibt. Rainer Höckendorff hat letztes
Jahr im Januar einen V8 aus England überführt. Der Wagen muß
jedoch noch eine Zulassung in GB haben. Die Versicherung kostet
105 Euronen für 4 Wochen. Das reicht gerade für die Frist der KBA
Anfrage und vielleicht den TÜV Vorbereitungen. So kann man mit dieser
ADAC Versicherung 4 Wochen bei uns mit englichen Kennzeichen
fahren. Ich habe letztes Jahr auch 2 Fahrzeuge auf diese Weise aus England geholt.
Grüsse
Jürgen
- KGaertner
- Beiträge: 280
- Registriert: 17. Jul 2006, 23:24
- Fahrzeug(e): MGB Roadster MKI - MGA MKII
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Kollegen, Danke für das gute Feedback. Ich könnte inzwischen ein Buch schreiben. Die Kfz-Zulassungsstelle des hannoverschen Ordungsamt hat mir heute mitgeteilt: Kurzzeitkennzeichen sind nur in D gültig. "Die Italiener akzeptieren das wohl, aber sonst müssen Sie damit rechnen, dass an der Grenze für Sie Schluss ist. Und dann stehen Sie da in Frankreich...".
Okay. Habe dann mal wegen Trailer telefoniert. Kostet so etwa 30€ am Tag. Beim zweiten Rental hie0 es dann: England? Nee, dass können Sie vergessen, Da kommen Sie mit einem gemieteten Trainer nicht rein"
Ist es jetzt das Wetter, dass alle Leute "going mad" macht?
Ich habe dann mit der British Ambassador in Berlin telefoniert und die haben mich an den DLAV in UK verwiesen. Kurzer Anruf. Alles klar. Registration Certificate V5C ist ein Teil der Lösung. Nach Übergabe des Kaufpreises bekomme ich das Teil. Der Vorbesitzer schickt einen Anhang dieses Papiers, the purple-coloured section (section 11) which is headed "Notification of Permanent Export" an das örtliche DLVA. Damit ist der Wagen in UK abgemeldet, i.S. von erverläßt das Königreich. (sonst ist das mit Kulturgut schon schwieriger :-))
Das nächste Thema heißt dann "MOT and road-tax disc" The MOT is an annual road-worthiness certificate which every person with a car more than 3 years old has to obtain from an independent garage every year.
The tax disc is to indicate that the car is permitted to be driven on the public roads - with cars newer than 1972 this requires an annual fee to be paid to the Government/Department of Transport, but for older cars (i.e such as the MGA) the tax disc is actually free, but requires proof of a relevant MOT certificate and insurance before being issued.
Alles klar ?"
Damit bleibt das Thema Versicherung. Bei uns auf den Wagen bezogen, in UK auf den Halter. Eine Art Hapftpflichtversicherung also.
Jetzt ist die Frage nur noch: Gilt die Versicherung vom dt. Kurzzeitkennzeichen? Das bekomme ich noch heraus.
Wenn nicht, werde ich die ADAC Variante am Montag mal nachtelefonieren und abschließen. Mit 4 Wochen Gültigkeit ist das ja offenbar de beste Weg, um den Rest des Sommers mit GB Plates zu genießen.
I will keep you informed.
P.S.: Vermisse in diesen Tagen das erste mal eine Klimaanlage in mein MGB. Boah - ist das heiß.
Oktale Grüsse
Karsten
Okay. Habe dann mal wegen Trailer telefoniert. Kostet so etwa 30€ am Tag. Beim zweiten Rental hie0 es dann: England? Nee, dass können Sie vergessen, Da kommen Sie mit einem gemieteten Trainer nicht rein"
Ist es jetzt das Wetter, dass alle Leute "going mad" macht?
Ich habe dann mit der British Ambassador in Berlin telefoniert und die haben mich an den DLAV in UK verwiesen. Kurzer Anruf. Alles klar. Registration Certificate V5C ist ein Teil der Lösung. Nach Übergabe des Kaufpreises bekomme ich das Teil. Der Vorbesitzer schickt einen Anhang dieses Papiers, the purple-coloured section (section 11) which is headed "Notification of Permanent Export" an das örtliche DLVA. Damit ist der Wagen in UK abgemeldet, i.S. von erverläßt das Königreich. (sonst ist das mit Kulturgut schon schwieriger :-))
Das nächste Thema heißt dann "MOT and road-tax disc" The MOT is an annual road-worthiness certificate which every person with a car more than 3 years old has to obtain from an independent garage every year.
The tax disc is to indicate that the car is permitted to be driven on the public roads - with cars newer than 1972 this requires an annual fee to be paid to the Government/Department of Transport, but for older cars (i.e such as the MGA) the tax disc is actually free, but requires proof of a relevant MOT certificate and insurance before being issued.
Alles klar ?"
Damit bleibt das Thema Versicherung. Bei uns auf den Wagen bezogen, in UK auf den Halter. Eine Art Hapftpflichtversicherung also.
Jetzt ist die Frage nur noch: Gilt die Versicherung vom dt. Kurzzeitkennzeichen? Das bekomme ich noch heraus.
Wenn nicht, werde ich die ADAC Variante am Montag mal nachtelefonieren und abschließen. Mit 4 Wochen Gültigkeit ist das ja offenbar de beste Weg, um den Rest des Sommers mit GB Plates zu genießen.
I will keep you informed.
P.S.: Vermisse in diesen Tagen das erste mal eine Klimaanlage in mein MGB. Boah - ist das heiß.
Oktale Grüsse
Karsten
- KGaertner
- Beiträge: 280
- Registriert: 17. Jul 2006, 23:24
- Fahrzeug(e): MGB Roadster MKI - MGA MKII
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Angekommen
Ich bin seit Sunday afternoon wieder zurück. Mit MGA !
Es war eine wunderbare Fahrt über Brighton und durch die Grafschaft Kent.
Keine Porbleme bis kurz vor Apeldorn in Holland. Dort meldete sich die kleine rote Lampe und signalisierte ein elektrisches Problem.
Habe mit meinen Co Rainer, dem E-Ing. eine kurze Besichtigung der Elektrik durchgeführt. Im Regler sah es etwas korrodiert aus..., erst ein wenig Pappe, dann Schleifpapier. Dennoch der Regler wollte nicht regeln. Ohne Mulitmeter ging es jetzt nicht weiter. Haben dann noch mal geschaut, ob das Licht sich ohne bzw. mit laufenden Motor in der Helligkeit verändert. Nun ja.
Am nächsten Mittag schlug Lucas, der Gott der Finsternis dann zu. Stopp bei Bünde auf der A2. Pick-Up nach Bad Oenhausen, da die Dame im CallCenter des ADAC der Hinweis auf Anliefern einer neuen Batterie nicht weitergegeben hatte. In Oenhausen während des Formel 1 Rennens einen neue Batterie geladen und nach 1,5 Std. dann eingebaut und weiter. Die ADAC Leute wollten uns mit dem Pick-Up nach Hannover bringen. Wie unsportlich.
Gegen 16.oo Uhr stand der "neue" A dann neben dem alten "B". :lol:
Keinerlei Kontrollen während der Fahrt. Bin gespannt, wann nun die erste Kelle kommt. Bis Ende Monat "gilt" noch MOT und die Kurzzeitversicherung des ADAC.
Hat jemand eine Idee zu dem elektrischen Problem ??
Kann es an Masse liegen?
Habe der Regler bereits einmal gegen "Leih Spare part" meiner Werkstatt.
(Größtes Lob an dieser Stelle an Martin Tönnies !!) getauscht. Keine Veränderung. Vielleicht hat der Generator die Dauerbelastung während der Fahrt auch nicht überstanden. 800 km sind halt ein lange Strecke.
achteckige Grüsse
Karsten
-
Mathias Tolle
- Beiträge: 1003
- Registriert: 8. Mai 2000, 01:01
- Fahrzeug(e): MGA
- Wohnort: 37139 Barterode (bei Göttingen)
Hallo Karsten,
zunächst Glückwunsch zu Deiner Neuerwerbung!
Zum elektrischen Problem: Besorge Dir, wenn Du es noch nicht haben solltest, das Werkstatthandbuch. Dort sind sehr ausführlich die Testmethoden zur Überprüfung des Reglers und der Lichtmaschine aufgeführt. Jeder, der mit einem Multimeter umgehen kann, kann sie durchführen. Solltest Du Das Werkstatthandbuch nicht kurzfristig bekommen, kann ich Dir die Seiten auch zufaxen (bitte Faxnummer mitteilen).
Viel Erfolg bei der Fehlersuche und viel Spaß mit Deinem MGA wünscht
Mathias
P.S.: Eine Lichtmaschine sollte mehr als 800 km am Stück aushalten
zunächst Glückwunsch zu Deiner Neuerwerbung!
Zum elektrischen Problem: Besorge Dir, wenn Du es noch nicht haben solltest, das Werkstatthandbuch. Dort sind sehr ausführlich die Testmethoden zur Überprüfung des Reglers und der Lichtmaschine aufgeführt. Jeder, der mit einem Multimeter umgehen kann, kann sie durchführen. Solltest Du Das Werkstatthandbuch nicht kurzfristig bekommen, kann ich Dir die Seiten auch zufaxen (bitte Faxnummer mitteilen).
Viel Erfolg bei der Fehlersuche und viel Spaß mit Deinem MGA wünscht
Mathias
P.S.: Eine Lichtmaschine sollte mehr als 800 km am Stück aushalten