Hallo,
hier eine Information für alle die ein Fahrzeug importieren möchten. Bisher war es ja so, dass man eine Anfrage bei dem KBA stellen musste um das Fahrzeug zulassen zu können.
Ab 01. März 2007 entfällt diese Anfrage.
Text von der Seite des KBA:
Am 01.03.2007 tritt die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
Gruss
Bernd
Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister
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- khachim
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@ Bernd
Hallo Bernd,
das ist ja mal eine gute Nachricht
,die mir und dem KBA ein wenig Mühe und Zeit spart.
Ich habe nämlich gerade hier im Forum danach gesucht, was genau ich beim KBA abfragen muss.
Nun bin ich gespannt, ob freundlichen Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle die Neuerung schon kennen.
Gruss Achim
Hallo Bernd,
das ist ja mal eine gute Nachricht
Ich habe nämlich gerade hier im Forum danach gesucht, was genau ich beim KBA abfragen muss.
Nun bin ich gespannt, ob freundlichen Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle die Neuerung schon kennen.
Gruss Achim