Baujahr MGB
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Baujahr MGB
Wer kann mir sagen, welches Baujahr/Monat mein MGB hat oder wo ich die Information finde? GVVDJ2AG505784
- Daniel Fulda
- Beiträge: 416
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- Fahrzeug(e): MGB
- Wohnort: 44319 Dortmund
Re: Baujahr MGB
Auch wenn ich nicht weiss mit wem ich hier das Vergnügen habe versuche ich mal zu antworten. Das Präfix GVVDJ2AG der Fahrgestellnummer wurde für den letzten Modelljahrgang im Juni 1979 eingeführt. Hierbei stehen die Buchstaben für folgendes:
G= Marke MG
V= Baureihe MGB
V= Spezifikation US-Roadster (alle 49 Bundesstaaten außer Kalifornien)
D= Karosserietyp Roadster
J= Motortyp B-Serie / 1800ccm
2= Lenkung/Getriebe LHD/Viergangschaltung
A= Modelljahr 1980
G= Werk Abingdon.
Die nachfolgende Nummer wurde meines Wissens durchgehend ab 1962 vergeben. Das erste im Januar 1980 gebaute Fahrzeug hatte nach A.D. Clausager die Nummer 507309. Dafer wird Dein MGB wohl im Dezember oder November 1979 vom Band gelaufen sein.
Wenn es noch genauer sein soll kann bei British Motor Heritage ein Zertifikat gegen entsprechendes Entgeld angefordert werden (Link s. u.).
Ich hoffe das hilft weiter
Daniel Fulda (#1111)
http://www.heritage-motor-centre.co.uk/ ... index.html
http://www.autochart.com/mgb_production_mods.htm
G= Marke MG
V= Baureihe MGB
V= Spezifikation US-Roadster (alle 49 Bundesstaaten außer Kalifornien)
D= Karosserietyp Roadster
J= Motortyp B-Serie / 1800ccm
2= Lenkung/Getriebe LHD/Viergangschaltung
A= Modelljahr 1980
G= Werk Abingdon.
Die nachfolgende Nummer wurde meines Wissens durchgehend ab 1962 vergeben. Das erste im Januar 1980 gebaute Fahrzeug hatte nach A.D. Clausager die Nummer 507309. Dafer wird Dein MGB wohl im Dezember oder November 1979 vom Band gelaufen sein.
Wenn es noch genauer sein soll kann bei British Motor Heritage ein Zertifikat gegen entsprechendes Entgeld angefordert werden (Link s. u.).
Ich hoffe das hilft weiter
Daniel Fulda (#1111)
http://www.heritage-motor-centre.co.uk/ ... index.html
http://www.autochart.com/mgb_production_mods.htm
Re: Baujahr MGB
Hallo Daniel, vielen Dank für Deine tolle Information. Mein Name ist übrigens Marcus aus Bad Kissingen. Weißt Du, wie sich das mit dem H-Kennzeichen verhält, zählt hier das Datum der Erstzulassung oder das tatsächliche Baujahr bzw. Monat? Grüsse
- mp65101
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- Fahrzeug(e): MG Midget MKIII Triumph TR7 Triumph 2500
- Wohnort: 33184 Altenbeken-Buke
- Kontaktdaten:
Re: Baujahr MGB
Hallo Marcus,
es gilt das Datum der Erstzulassung. Gewisse Kreise sehen es da genau, andere weniger. Also mach dich bei deinem Straßenverkehrsamt schlau, wie sie es handhaben.
es gilt das Datum der Erstzulassung. Gewisse Kreise sehen es da genau, andere weniger. Also mach dich bei deinem Straßenverkehrsamt schlau, wie sie es handhaben.
Gruß
Marcus
MGDC #1622
https://www.spridgets.de
MG Midget MK III - 1973
Triumph 2500 TC - 1974
Triumph TR 7 Coupe - 1977
Marcus
MGDC #1622
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MG Midget MK III - 1973
Triumph 2500 TC - 1974
Triumph TR 7 Coupe - 1977
- Gagamohn
- Moderator
- Beiträge: 1376
- Registriert: 15. Nov 2001, 01:01
- Fahrzeug(e): kein MG B GT V8
- Wohnort: Thailen
Re: Baujahr MGB
Hallo, wie Marcus schrieb wird es in Deutschland von den Gemeinden unterschiedlich gehändelt. Hier in Dortmund zählt der Monat.
Gruss
Bernd
Gruss
Bernd
- Daniel Fulda
- Beiträge: 416
- Registriert: 15. Mär 2002, 01:01
- Fahrzeug(e): MGB
- Wohnort: 44319 Dortmund
Re: Baujahr MGB
Hallo Marcus,
wie bereits von anderen richtig angegeben gilt für das H-Kennzeichen die Erstzulassung der deutschen Papiere. Allein bei Autos aus z.B. Übersee, bei denen das genaue Erstzulassungsdatum nicht mehr rekonstruierbar ist gilt als fiktive Erstzulassung der 01.07. des Baujahres. Dieses Datum wird dann auch in die Papiere eingetragen.
Die Praxis der H-Zulassung ist wie ebenfalls bereits angegeben regional sehr unterschiedlich. Da hilft nur eine Nachfrage auf dem für Dich zuständigen Straßenverkehrsamt. Die sich stellenden Fragen sind: H-Zulassung erst 30 Jahre ab dem genauen Datum der Erstzulassung, dem Monat der Erstzulassung oder gar bereits ab dem 01.01.? Wie alt darf das H-Gutachten sein und darf es bereits vor dem erklärten Stichtag angefertigt werden?
Du siehst: ohne ein klärenden Gespräch mit der Zulassungsstelle wird es nicht gehen.
Viel Erfolg
Daniel Fulda (#1111)
P.S. Falls noch nicht im Rahmen einer Restaurierung verloren gegangen sollte heckseitig im Türausschnitt der Fahrertüre eine PLakette mit Monat und Jahr der Fahrzeugherstellung angebracht sein. Leider deckt sich das Herstellungsdatum gerade bei Exportfahrzeugen in die USA nicht immer mit der deutschen Erstzulassung. In den Papieren meines 05/1976 gebauten MGB stand lieder auch 04/1979 als Erstzulassung in Deutschland. Da hilfft dann nur warten, ein anderes Fahrzeug erwerben oder Wege abseits der Legalität zu beschreiten.
wie bereits von anderen richtig angegeben gilt für das H-Kennzeichen die Erstzulassung der deutschen Papiere. Allein bei Autos aus z.B. Übersee, bei denen das genaue Erstzulassungsdatum nicht mehr rekonstruierbar ist gilt als fiktive Erstzulassung der 01.07. des Baujahres. Dieses Datum wird dann auch in die Papiere eingetragen.
Die Praxis der H-Zulassung ist wie ebenfalls bereits angegeben regional sehr unterschiedlich. Da hilft nur eine Nachfrage auf dem für Dich zuständigen Straßenverkehrsamt. Die sich stellenden Fragen sind: H-Zulassung erst 30 Jahre ab dem genauen Datum der Erstzulassung, dem Monat der Erstzulassung oder gar bereits ab dem 01.01.? Wie alt darf das H-Gutachten sein und darf es bereits vor dem erklärten Stichtag angefertigt werden?
Du siehst: ohne ein klärenden Gespräch mit der Zulassungsstelle wird es nicht gehen.
Viel Erfolg
Daniel Fulda (#1111)
P.S. Falls noch nicht im Rahmen einer Restaurierung verloren gegangen sollte heckseitig im Türausschnitt der Fahrertüre eine PLakette mit Monat und Jahr der Fahrzeugherstellung angebracht sein. Leider deckt sich das Herstellungsdatum gerade bei Exportfahrzeugen in die USA nicht immer mit der deutschen Erstzulassung. In den Papieren meines 05/1976 gebauten MGB stand lieder auch 04/1979 als Erstzulassung in Deutschland. Da hilfft dann nur warten, ein anderes Fahrzeug erwerben oder Wege abseits der Legalität zu beschreiten.