Hallo zusammen.
Ich suche (oder besser gucke mich um ;-)) derzeit einen MGB GT als Alltagsfahrzeug, bei der Suche in meiner Preisklasse kommen mir immer mal wieder umgebaute "Gummiboote" mit Chromstoßstangen unter.
Frage: Gibt es Probleme solche Umbauten als historische Fahrzeuge anzumelden oder gilt das als zeitgenössischer Umbau?
Ich brauche keine philosphischen Stellungnahmen, die Vorraussetzungen für eine solche Anmeldung sind mir bekannnt, sondern konkrete Beispiele im Sinne von hat geklappt / hat nicht geklappt / Probleme gehabt.
Danke und ein schönes Wochenende.
Marc
Umgebautes Gummiboot als Historisches Fahrzeug
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Re: Umgebautes Gummiboot als Historisches Fahrzeug
Hallo Marc,
es gibt keine Probleme da es in der Baureihe die B´s mit Chrom gab.
Gruss
Bernd
es gibt keine Probleme da es in der Baureihe die B´s mit Chrom gab.
Gruss
Bernd
- Ralph 7H
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Re: Umgebautes Gummiboot als Historisches Fahrzeug
Hallo Marc,
welcome to MG Madness
In den Bewertungsrichtlinien des TÜV für das H-Gutachten wird der MGB ausdrücklich als Beispiel des zeitgenössischen Umbaus genannt.
Keine Einschränkung bei der H-Zulassung für Umbauten auf Chromstoßstangen beim MGB!
Gruß vom Niederrhein
Ralph
welcome to MG Madness
In den Bewertungsrichtlinien des TÜV für das H-Gutachten wird der MGB ausdrücklich als Beispiel des zeitgenössischen Umbaus genannt.
Keine Einschränkung bei der H-Zulassung für Umbauten auf Chromstoßstangen beim MGB!
Gruß vom Niederrhein
Ralph