Moin,
endlich wurde es auch von den Medien erkannt, daß es eine Todgeburt ist.
http://www.spiegel.de/auto/fahrkultur/0 ... 17,00.html
Gruss
Bernd
Wechselkennzeichen
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Re: Wechselkennzeichen
Ja, da hat Deutschland was verpasst...ich kenne seit ich Auto fahre (25 Jahre) nichts anderes als Wechselkennzeichen...das einzige was bei uns noch ein unüberwindliches Hindernis scheint: Ich habe nur 1 Autonummer, habe aber 2 Autos und obwohl ich nur mit 1 Auto jeweils fahren kann muss ich trotzdem 2 Autobahnvignetten kaufen !!
Aber es gibt schlimmeres, nämlich gar kein Wechselkennzeichen...
Dafür habt ihr keine Tempobeschränkung auf euren Autobahnen und tiefe Bussgelder, das ist doch auch was wert wie ich finde...
Aber es gibt schlimmeres, nämlich gar kein Wechselkennzeichen...
Dafür habt ihr keine Tempobeschränkung auf euren Autobahnen und tiefe Bussgelder, das ist doch auch was wert wie ich finde...
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Re: Wechselkennzeichen
So wie das Wechselkennzeichen nun rauskommt, kann ich mir auch einige Probleme damit im benachbarten und Insel-Ausland vorstellen. Die Briten schauen sowieso an der Grenze genau hin. Da wird ein zweiteiliges Wechselkennzeichen doch sehr kritisch beäugt und man kann sich auf einige unangenehme Fragen einstellen.
Gruß
Josef
Gruß
Josef
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Re: Wechselkennzeichen
heute bekommen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Oldtimerfreunde!
Als Anlage erhalten Sie die Verordnung für Wechselkennzeichen, die ab dem 01.07.2012 angewendet werden kann und im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 30. Januar 2012, erschienen ist.
Ab 1. Juli 2012 kann ein Wechselkennzeichen für jeweils zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Dies kann bei der Bemessung der Prämie für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung berücksichtigt werden. Es wird nur ein kompletter Satz Kennzeichenschilder ausgegeben. Nur das Fahrzeug mit dem angebrachten Kennzeichen darf auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen oder abgestellt werden.
Für die beiden mit Wechselkennzeichen zuzulassenden Fahrzeuge werden deshalb Kennzeichen mit fortlaufender Erkennungsnummer zugeteilt. Sie besitzen somit jeweils ihr eigenes Kennzeichen, das sich nur in der letzten Ziffer unterscheidet.
Das Wechselkennzeichen wird in der zweiteiligen Ausführung der Kennzeichenschilder realisiert. Es besteht aus dem für beide Fahrzeuge gleichen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem die letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeugs tragenden fahrzeugbezogenen Teil. Der fahrzeugbezogene Teil ist ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen. Auf diesem Teil ist unter der Ziffer auch die Beschriftung des gemeinsamen Teils aufgeführt, so dass das vollständige Kennzeichen des Fahrzeugs ersichtlich ist. Der gemeinsame Kennzeichenteil ist an dem Fahrzeug anzubringen, das im öffentlichen Straßenverkehr betrieben oder abgestellt wird. Für zwei Pkw werden somit zwei Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und vier Schilder (für jedes Fahrzeug zwei) mit dem fahrzeugbezogene Teil ausgefertigt. Wie auch für andere Kennzeichenschilder ist die feste Anbringung beider Teile sowie die diesbezügliche Pflicht des Fahrzeugführers und des Halters vorgeschrieben. Die Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und der für die Vorderseite des Fahrzeugs bestimmte, bei Fahrzeugen der Klasse L, die kein vorderes Kennzeichen führen, auch der hintere, fahrzeugbezogene Teil, sind mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Damit wird bei M1- und L-Fahrzeugen sichergestellt, dass bei Abmeldung nur eines Fahrzeugs auch der fahrzeugbezogene Teil „entstempelt“ und damit ungültig gemacht werden kann. Der hintere fahrzeugbezogene Teil trägt die Plakette mit der Angabe der nächsten Hauptuntersuchung, die damit fahrzeugbezogen dokumentiert wird. Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden.
Voraussetzung für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können. Es sind dies Kraftfahrzeuge der Klasse M1 ( Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz), der Klasse L (Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW) sowie Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse), also z.B. zwei PKW, oder ein PKW und ein Wohnmobil, oder zwei Motorräder, oder zwei leichte Anhänger, nicht aber zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, also z.B. ein PKW und ein Kraftrad. Mit der Beschränkung auf die gleichen Kennzeichengrößen wird gesichert, dass die ordnungsgemäße vorgeschriebene Beleuchtung der hinteren Kennzeichen gewährt ist.
Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins oder können beide Oldtimer sein. Der Buchstabe H des Oldtimerkennzeichens ist dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Wechselkennzeichens angebracht.
.
Mit freundlichen Grüßen/With kind regards
Stefan Röhrig
Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)/German Association of the Automotive Industry
Leiter Fachbereich Historische Fahrzeuge/Head of Department Vintage Vehicles
Behrenstr. 35, 10117 Berlin
Germany
Tel. +49 (30) 897842-380
Fax +49 (30) 897842-606
Mob.+49 (0) 172 1019 371
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Oldtimerfreunde!
Als Anlage erhalten Sie die Verordnung für Wechselkennzeichen, die ab dem 01.07.2012 angewendet werden kann und im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 30. Januar 2012, erschienen ist.
Ab 1. Juli 2012 kann ein Wechselkennzeichen für jeweils zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Dies kann bei der Bemessung der Prämie für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung berücksichtigt werden. Es wird nur ein kompletter Satz Kennzeichenschilder ausgegeben. Nur das Fahrzeug mit dem angebrachten Kennzeichen darf auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen oder abgestellt werden.
Für die beiden mit Wechselkennzeichen zuzulassenden Fahrzeuge werden deshalb Kennzeichen mit fortlaufender Erkennungsnummer zugeteilt. Sie besitzen somit jeweils ihr eigenes Kennzeichen, das sich nur in der letzten Ziffer unterscheidet.
Das Wechselkennzeichen wird in der zweiteiligen Ausführung der Kennzeichenschilder realisiert. Es besteht aus dem für beide Fahrzeuge gleichen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem die letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeugs tragenden fahrzeugbezogenen Teil. Der fahrzeugbezogene Teil ist ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen. Auf diesem Teil ist unter der Ziffer auch die Beschriftung des gemeinsamen Teils aufgeführt, so dass das vollständige Kennzeichen des Fahrzeugs ersichtlich ist. Der gemeinsame Kennzeichenteil ist an dem Fahrzeug anzubringen, das im öffentlichen Straßenverkehr betrieben oder abgestellt wird. Für zwei Pkw werden somit zwei Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und vier Schilder (für jedes Fahrzeug zwei) mit dem fahrzeugbezogene Teil ausgefertigt. Wie auch für andere Kennzeichenschilder ist die feste Anbringung beider Teile sowie die diesbezügliche Pflicht des Fahrzeugführers und des Halters vorgeschrieben. Die Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und der für die Vorderseite des Fahrzeugs bestimmte, bei Fahrzeugen der Klasse L, die kein vorderes Kennzeichen führen, auch der hintere, fahrzeugbezogene Teil, sind mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Damit wird bei M1- und L-Fahrzeugen sichergestellt, dass bei Abmeldung nur eines Fahrzeugs auch der fahrzeugbezogene Teil „entstempelt“ und damit ungültig gemacht werden kann. Der hintere fahrzeugbezogene Teil trägt die Plakette mit der Angabe der nächsten Hauptuntersuchung, die damit fahrzeugbezogen dokumentiert wird. Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden.
Voraussetzung für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können. Es sind dies Kraftfahrzeuge der Klasse M1 ( Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz), der Klasse L (Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW) sowie Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse), also z.B. zwei PKW, oder ein PKW und ein Wohnmobil, oder zwei Motorräder, oder zwei leichte Anhänger, nicht aber zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, also z.B. ein PKW und ein Kraftrad. Mit der Beschränkung auf die gleichen Kennzeichengrößen wird gesichert, dass die ordnungsgemäße vorgeschriebene Beleuchtung der hinteren Kennzeichen gewährt ist.
Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins oder können beide Oldtimer sein. Der Buchstabe H des Oldtimerkennzeichens ist dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Wechselkennzeichens angebracht.
.
Mit freundlichen Grüßen/With kind regards
Stefan Röhrig
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Re: Wechselkennzeichen
Hallo zusammen,
wenn ich das so lese kann ich nur sagen: toll, dieser Minister Ramsauer. Der macht was! Und jetzt auch noch die Revolution beim Verkehrsregister in Hinsicht auf die Punkte...ist der aber fleißig und man fragt sich nur noch, wem hilft solch infantieles geplärre eines durchaus erwachsenen Mannes?
MENSCH RAMSAUER, schau mal auf Dein Parteibuch oder steht da inzwischen FDP drauf oder braucht die CSU auch eine Populismuskur? Wär mir ja eigentlich egal, wenn es nicht u.A. meine Steuergelder sind, die ein Herr Ramsauer da für die eigene Machtdarstellung missbraucht und verbrennt!
Politisch toll gearbeitet (und Stoff genug für so manche Büttenrede), Profilneurose eingeschlossen, ein perfekter Beweis der unheilbaren Inkompetenz und der absolut ungenügenden Führungseigenschaften innerhalb des eigenen Ministeriums, die da der Herr Ramsauer abgibt.
Ein Parteibuch und fleißiges Plakatekleben sind eben kein Qualitätskriterium! Hilft vielleicht seinem 'Übervater' Seehover dann bei den nächsten Koalitionsverhandlungen, damit man nicht von seiner Partei als Juniorparner spricht..., obwohl, liebe Freunde, schaden würd's nicht bei diesem gequirrlten Mist!
Wie gewohnt, bei dieser Parteienfamielie, Aktionismus, der keinem hilft aber allen Kosten aufbürdet und von den meisten Journalisten der Bildschirm-Berichterstattung sowieso nicht begriffen wird.
Fleißig, fleißig, auch wenn kein wirklicher Nutzen damit verbunden ist.
Hat dieser Herr Ramsauer denn seinen Amtseid nicht gelesen oder gibt es Niemand in seinem Ministerium, der so einem mal erklärt, wozu wir ihn bezahlen?
Zum Kotzen könnte man sowas finden..., wenn da nicht noch gute und weiterreichende christlich demokratische Beispiele aus den Schloss Bellvue wären, die erst recht dazu einladen.
Vor 10 Jahren wäre ich ausgewandert, heute bin ich dazu leider nicht mehr jung genug dafür
Meine Meinung
Ralph
wenn ich das so lese kann ich nur sagen: toll, dieser Minister Ramsauer. Der macht was! Und jetzt auch noch die Revolution beim Verkehrsregister in Hinsicht auf die Punkte...ist der aber fleißig und man fragt sich nur noch, wem hilft solch infantieles geplärre eines durchaus erwachsenen Mannes?
MENSCH RAMSAUER, schau mal auf Dein Parteibuch oder steht da inzwischen FDP drauf oder braucht die CSU auch eine Populismuskur? Wär mir ja eigentlich egal, wenn es nicht u.A. meine Steuergelder sind, die ein Herr Ramsauer da für die eigene Machtdarstellung missbraucht und verbrennt!
Politisch toll gearbeitet (und Stoff genug für so manche Büttenrede), Profilneurose eingeschlossen, ein perfekter Beweis der unheilbaren Inkompetenz und der absolut ungenügenden Führungseigenschaften innerhalb des eigenen Ministeriums, die da der Herr Ramsauer abgibt.
Ein Parteibuch und fleißiges Plakatekleben sind eben kein Qualitätskriterium! Hilft vielleicht seinem 'Übervater' Seehover dann bei den nächsten Koalitionsverhandlungen, damit man nicht von seiner Partei als Juniorparner spricht..., obwohl, liebe Freunde, schaden würd's nicht bei diesem gequirrlten Mist!
Wie gewohnt, bei dieser Parteienfamielie, Aktionismus, der keinem hilft aber allen Kosten aufbürdet und von den meisten Journalisten der Bildschirm-Berichterstattung sowieso nicht begriffen wird.
Fleißig, fleißig, auch wenn kein wirklicher Nutzen damit verbunden ist.
Hat dieser Herr Ramsauer denn seinen Amtseid nicht gelesen oder gibt es Niemand in seinem Ministerium, der so einem mal erklärt, wozu wir ihn bezahlen?
Zum Kotzen könnte man sowas finden..., wenn da nicht noch gute und weiterreichende christlich demokratische Beispiele aus den Schloss Bellvue wären, die erst recht dazu einladen.
Vor 10 Jahren wäre ich ausgewandert, heute bin ich dazu leider nicht mehr jung genug dafür

Meine Meinung
Ralph