Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG ist hier die Hauptsache.
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TomH
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#1
Beitrag
von TomH » 11. Aug 2014, 11:19
Hallo,
habe in den USA einen "restaurierten und fahrbereiten" MGA EZ 1957 erworben, die Amerikaner haben aber offensichtlich ein anderes Verständnis über die Bedeutung der Ausführung restauriert und fahrbereit, d.h. zusätzliche Materialkosten von fast 3.000 Euro und ca. 100 h Arbeit und schon stimmt die Formulierung!!!
Habe die Vollabnahme vorbereitet und jetzt über einen Freund erfahren, dass der Sachverständige das Wort Fahrgeräuschmessung in den Mund genommen haben soll. Da gingen bei mir allerdings die Alarmglocken an, weil erstens teuer und zweitens welche Werte sollen denn da zugrundegelegt werden und vor allen Dingen warum?
Tom
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entenhannes
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#2
Beitrag
von entenhannes » 11. Aug 2014, 11:39
Hallo Tom,
wenn er dann serienmässig ist, 1500 er Motor etc., einfach ein Datenblatt vom
TÜV Süd besorgen. Wenn der Prüfer mit Geräuschgutachen kommt, sorry 1957 war sowas vollkommen belangslos. So ziemlich das Einzige was wirklich angepasst werden muß ist die Lichtanlage. Zumindest auf den Hauptscheinwerfern sollte ein E - Zeichen sein und Warnblinker sind in D immer Pflicht. Im Zweifel: Prüfer wechseln!
Good luck
Johannes
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Matthias
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#3
Beitrag
von Matthias » 11. Aug 2014, 12:51
Hallo Tom,
hier der Link zum Datenblattservice des TÜV Süd:
https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge ... 1130480375
Wobei die Frage schon erlaubt sein sollte, warum ich für die Vollabnahme beim TÜV, die knapp 100 Euro kostet, noch einmal ein Datenblatt von derselben Institution beisteuern muss, das noch einmal 120 Euro kostet. Die Daten könnte der Prüfer doch zumindest bei automobilem "Mainstream" direkt abrufen. Und früher hat es gereicht, wenn man die Kopie des Briefes eines vergleichbaren Fahrzeugs mitgebracht hat. Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt
Aber egal: Ich habe kürzlich beim TÜV eine Vollabnahme an einem aus USA importierten Youngtimer vornehmen lassen. War mit dem Datenblatt des TÜV Süd kein Problem. Und eine Geräuschmessung hat auch niemand verlangt.
achteckige Grüße
Matthias #421
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DieterB
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#4
Beitrag
von DieterB » 11. Aug 2014, 13:46
Hallo Tom,
eine Geräuschmessung braucht man definitiv nicht.
Datenblatt kaufen
vorlegen und gut is.
Aber Vorsicht, was die Kosten anbelangt. Der Preis für eine Abnahme nach §21 (Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. §21 StVZO) hängt davon ab, was alles eingetragen werden muss und wahrscheinlich wird ja auch eine Oldtimereinstufung gemacht werden (Begutachtung für die Einstufung als Oldtimer gemäß §23 StVZO). Da sind bei mir das letzte Mal flott 460,- Euronen zusammen gekommen - ohne die 120,- Euro für das Datenblatt.
Gruß
Dieter
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#5
Beitrag
von Retlaw » 11. Aug 2014, 14:24
DieterB hat geschrieben:... Da sind bei mir das letzte Mal flott 460,- Euronen zusammen gekommen - ohne die 120,- Euro für das Datenblatt.
Na da staun ich doch, endlich ist was in der Schweiz günstiger! :shock:
Abnahme meines MGB von 1966 als "Veteran" (so nennt sich das hier) im 2012 / Kosten Fr. 90.-
Gruss, Walter
Walter (Region Basel, Schweiz)
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Matthias
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#6
Beitrag
von Matthias » 11. Aug 2014, 15:22
Dieter, wo warst denn du? Ich habe beim TÜV Süd für die Vollabnahme inklusive einiger Eintragungen knapp 100 Euro bezahlt.
achteckige Grüße
Matthias #421
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#7
Beitrag
von entenhannes » 11. Aug 2014, 15:59
Hallo Matthias,
da liegt Dieter leider richtig. Wenn Du beim TÜV Süd vorführst, brauchen die auch nur in den Computer schauen und haben die Daten. Warum z.B. der TÜV Rheinland nicht eine solche Datenbank hat oder darauf zurück greifen kann, vermag ich nicht zu sagen. Fällig ist: Datenblatt + HU + Gutachten StVO §23 + Vollabnahme (da erstmalige Zulassung in D), da sind je nach TÜV oder auch in den neuen Bundesländern DEKRA schnell ein paar 100 Euros ausgegeben.
Gruß
Johannes
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TomH
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#8
Beitrag
von TomH » 12. Aug 2014, 06:18
Vielen Dank an alle !!!!!
Das Datenblatt ist schon bestellt. Scheinwerfer und Standleuchte vorne wurden schon ausgetauscht. An dem MGA ist nichts verbastelt, alles original, auch der 1500er Motor. Nächste Woche haben wir den Termin zur Vollabnahme. Werde davon berichten wie es ausgegangen ist

oder :shock:
Tom
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#9
Beitrag
von achimroll » 12. Aug 2014, 11:12
Hallo Tom,
ein weitere Punkt, der bei US Importen zu beachten ist, ist die Heizung. Der MGA wurde in die USA teilweise ohne Heizung ausgeliefert. Bei uns muss er aber eine Heizung haben, damit er zugelassen werden kann.
Nette Grüße
Achim Roll
MGDC
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entenhannes
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#10
Beitrag
von entenhannes » 12. Aug 2014, 11:20
Sorry Achim,
aber das halte ich für einen üblen Scherz. OK, es steht ja schon einiges
Verrückte in der STVO, aber nach einer Heizung wurde ich noch nie gefragt,
zumal die auch bei nicht allen meinen Importen vorhanden war.
Gruß
Johannes
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#11
Beitrag
von jupp1000 » 12. Aug 2014, 12:51
....Heizung war doch bei vielen Fahrzeugen, auch deutschen ein aufpreispflichtiges Extra, das nicht jeder zahlen wollte!!!???? Wie will man denn bei einem Gutbrod oder Austin 7 eine Heizung nachrüsten?
schöne Grüße
Heinz #1565
Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun, und andere Ergebnisse zu erwarten.
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MBL546E
#12
Beitrag
von MBL546E » 12. Aug 2014, 13:15
achimroll hat geschrieben:Hallo Tom,
ein weiterer Punkt, der bei US Importen zu beachten ist, ist die Heizung. Der MGA wurde in die USA teilweise ohne Heizung ausgeliefert. Bei uns muss er aber eine Heizung haben, damit er zugelassen werden kann.
Einspruch, Sir. So pauschal ist das nicht korrekt. Und damit sich viele beruhigen können:
Die Pflicht besteht erst ab EZ 01.01.1962. Also für den hier vorliegenden Fall eines Fzg. Baujahr 1957 NICHT.
Quelle:
http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer ... iften-pkw/
Gruss,
Darius.
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achimroll
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#13
Beitrag
von achimroll » 12. Aug 2014, 18:44
Hallo nochmal,
bedeutet nicht "BAG Pflicht für Zusatztheizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)", dass eine Bauartgenehmigung für z.B. Standheizungen erforderlich ist?
In der Liste steht auch folgender Eintrag:
vor 01.01.1956 Keine Heizung und Lüftung im geschlossenen Pkw erforderlich
Bedeutet das dann, dass in geschlossenen Fahrzeugen ab 1956 eine Heizung sein muss, in offenen wie Cabriolets und Roadster nicht?
Nette Grüße
Achim Roll
MGDC
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MBL546E
#14
Beitrag
von MBL546E » 12. Aug 2014, 18:58
@Achim: Schaue bitte ein paar Zeilen tiefer in der Liste; da wo Heizung steht und nicht Zusatzheizung.....
Gruss, Darius.
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MBL546E
#15
Beitrag
von MBL546E » 12. Aug 2014, 22:58
Achim, genau nachzulesen auch unter
- § 22a sowie 35c Abs.1 StVZO.
Übergangsfristen wie bereits oben genannt.
Gruss,
Darius.