ein Beitrag aus der Reihe "Augen auf beim Eierkauf"...
Habe vor ein paar Monaten einen BGT V8 gekauft. Der Verkäufer hat noch einiges an dem Wagen bearbeitet (was einige Wochen gedauert hat
Ich habe brav die Zahlungsstaffel überpünktlich bezahlt und auch dummerweise die letzte "Rate" ohne gründliche Durchsicht.
Abgesehen davon, dass ich gleich danach die Bremsen komplett überholen lassen musste, fanden sich nach und nach einige Roststellen....
- Endspitze rechts mit Durchrostungen
- Crossmember morsch und mit Durchschüssen(Nadelstichen)
- Beide Bodenbleche mit kleineren Durchschüssen
- Ein Kotflügel
- Ein Seitenteil
- Kühlerhaltebleche
...
Ach ja und dann wurden auch noch uralte Reifen als "neu" aufgezogen.
Und die genannte Laufleistung war nach genauer "Aktendurchsicht" auch mit einer "1" ganz vorne zu ergänzen. Es wurde offensichtlich vergessen, einen Beleg von 1981 zu beseitigen mit 107000 Miles. Gekauft lt. Tacho. Bingo.
Jetzt habe ich natürlich den Kaffee mächtig auf, weil der Wagen als "ehrlicher 3+" inseriert und verkauft wurde. Natürlich hätte ich vor Kauf genauer schauen sollen, habe aber mündlichen Zusicherungen des Gentleman vertraut.
Soweit mir bekannt war, schließt die DEUVET-Definition Durchrostungen aus. Wenn nichts bekannt ist, sollte eben nicht mit Zustandsnote verkauft werden - ist meine Interpretation.
Note 3: (Deuvet-Definition) „Der Zustand 3 beschreibt einen gebrauchten Zustand mit normalen Spu-ren der Jahre. Kleinere Mängel sind zulässig. Sofortige Arbeiten dürfen nicht erforderlich sein. Durch-rostungen dürfen nicht vorhanden sein. Zusammengefasst wird der Zustand 3 mit „nicht schön, aber gebrauchsfertig“.
Mich würden einfach einmal Eure Meinungen interessieren, bevor ich einen größeren offiziellen (Rechts)Streit anfangen, und wie am besten vorzugehen ist...
Viele Grüße,
Robert.