Payday
Verfasst: 5. Jul 2007, 09:57
Nachdem eine bundeseinheitliche Regelung nicht zustande gekommen ist, hier die ersten Ergebnisse, was die Ausnahmeregelungen betrifft:
Aufstand gegen die Umwelt-Zone
Ausnahme-Genehmigungen vom Fahrverbot nur gegen happige Gebühren
Berlin - Das wird Autofahrern gewaltig stinken! Wer ab 1. Januar mit einem "Dreckschleuder"-Auto in die Umweltzone will, muss dafür kräftig blechen: bis zu 1000 Euro für eine Ausnahme-Genehmigung! "Abzocke!", schimpfen Berlins Wirtschaftsverbände.
Ab Januar gilt: Autos dürfen nur noch mit Plakette in die City. Nicht aber "Dreckschleudern". Doch in Härtefällen gibt es Ausnahmen für Berufspendler, Schwerbehinderte, Oldtimer und Wirtschafts-Fahrzeuge wie beispielsweise Kranwagen. Bei der Berechnung der Gebühren dafür schlägt unter anderem der Verwaltungsaufwand (51,20 Euro pro Stunde) zu Buche, außerdem die Dauer der Ausnahmegenehmigung und eine Grundgebühr. Unterm Strich kostet eine einfach zu berechnende Drei-Monats-Genehmigung für einen Berufspendler 77,80 Euro. Bei 18 Monaten sind 152,80 Euro fällig. Oldtimer kosten pauschal 100 Euro. Die Genehmigung für einen Kran auf drei Jahre kostet 690 Euro. Am billigsten ist der Bescheid dafür, dass man keine Ausnahme kriegt - 25 Euro.
"Eine Zumutung!", nennen Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer das Fahrverbot. "Die hohen Gebühren setzen dem die Krone auf!" Jörg Becker vom ADAC: "Überzogen!" Getroffen werden vor allem finanziell Schwache und Kleinverdiener.
Berliner Kurier, 05.07.2007
Aufstand gegen die Umwelt-Zone
Ausnahme-Genehmigungen vom Fahrverbot nur gegen happige Gebühren
Berlin - Das wird Autofahrern gewaltig stinken! Wer ab 1. Januar mit einem "Dreckschleuder"-Auto in die Umweltzone will, muss dafür kräftig blechen: bis zu 1000 Euro für eine Ausnahme-Genehmigung! "Abzocke!", schimpfen Berlins Wirtschaftsverbände.
Ab Januar gilt: Autos dürfen nur noch mit Plakette in die City. Nicht aber "Dreckschleudern". Doch in Härtefällen gibt es Ausnahmen für Berufspendler, Schwerbehinderte, Oldtimer und Wirtschafts-Fahrzeuge wie beispielsweise Kranwagen. Bei der Berechnung der Gebühren dafür schlägt unter anderem der Verwaltungsaufwand (51,20 Euro pro Stunde) zu Buche, außerdem die Dauer der Ausnahmegenehmigung und eine Grundgebühr. Unterm Strich kostet eine einfach zu berechnende Drei-Monats-Genehmigung für einen Berufspendler 77,80 Euro. Bei 18 Monaten sind 152,80 Euro fällig. Oldtimer kosten pauschal 100 Euro. Die Genehmigung für einen Kran auf drei Jahre kostet 690 Euro. Am billigsten ist der Bescheid dafür, dass man keine Ausnahme kriegt - 25 Euro.
"Eine Zumutung!", nennen Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer das Fahrverbot. "Die hohen Gebühren setzen dem die Krone auf!" Jörg Becker vom ADAC: "Überzogen!" Getroffen werden vor allem finanziell Schwache und Kleinverdiener.
Berliner Kurier, 05.07.2007