Liebes Forum,
vielleicht weiss jemand von Euch zu dem etwas kuriosen Fall etwas zu sagen. Ich habe einen Freund, Rentner, leidenschaftlicher Oldtimerfan aber halt nicht gerade reich. Der Freund hat zwei top- restaurierte Oldtimer bei der selben Versicherung versichert, aber keine Vollkasko abgeschlossen.
Jetzt bekommt er Besuch eines Kumpels und die beiden entschließen sich dazu, mit den zwei Oldtimern eine Ausfaht zuu machen.
Mein Freund fährt mit seinem Fahrzeug voraus, der Kumpel mit dem anderen Fahrzeug hinterher.
Dann schwerer Unfall, mein Freund biegt nach rechts ab, der Kumpel hat das wohl nicht registriert und rauscht ihm mit dem zweiten Fahrzeug voll hinten rein.
Beide Fahrezueg schwer beschädigt, beiden Fahrern nichts ernstes passiert.
Aber nun will die Versicherung den Schaden an dem vorausfahrenden Fahrzeug nicht zahlen, und argumentiert, dass beide Fahrzeuge ja von ein und der selben Person versichert seien und man in diesem Fall nicht zahlen würde.
Kann das sein? Weiss jemand Bescheid? Mein Freund hat keine RSV, daher dachte ich, ich frag mal hier nach ob jemand zu dem kuriosen (und für meinen Freund fatalen) Fall was sagen kann.
Viele Grüße aus dem Gewitter
Burkhart
Fataler Fall - Kennt sich jemand aus?
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- HeikoVogeler
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Re: Fataler Fall - Kennt sich jemand aus?
Hallo Burkhard,
das wird man vermutlich nicht allgemein beantworten können. Das muss im Vertrag oder den Vertragsbestimmungen stehen. Ich würde die Versicherung um Nachweis der entsprechenden Vertragsbestimmung bitten.
das wird man vermutlich nicht allgemein beantworten können. Das muss im Vertrag oder den Vertragsbestimmungen stehen. Ich würde die Versicherung um Nachweis der entsprechenden Vertragsbestimmung bitten.
Heiko
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- Ralph 7H
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Re: Fataler Fall - Kennt sich jemand aus?
Hallo Burkhart.
für beide KFZ bestehen individuelle Verträge. Beide sind mit Kennzeichen versehen und werden besteuert.
Die Tatsache, dass beide Fahrzeuge einem gemeinsamen Eigentümer gehören, ist dabei nebensächlich und leistungsbedingt vertragsrechtlich nicht relevant, soweit sie dieses Vorgehen, dass du beschreibst, nicht ausdrücklich zum Bestandteil der Verträge gemacht hat, was unwarscheinlich ist.
Die Versicherung versucht hier zu kummulieren und begibt sich auf sehr dünnes Eis, man vermutet anscheinend die Zeit für sich spielen lassen zu können und mit dem bekannt langen Atem viel Geld 'unterschlagen' zu können.
Dein Freund braucht einen Anwalt, der diesen Fachbereich abdeckt. Der muß die Versicherung entsprechend anschreiben. Als nicht Jurist hat dein Bekannter sonst keine Chance. Der Anwalt kostet zwar auch Geld, aber da wird sicher der Unfallverusacher seinen Obulus fair beisteueren...
Dieser Text beinhaltet keine unerlaubte Rechtsberatung
Safety Fast!
Ralph
für beide KFZ bestehen individuelle Verträge. Beide sind mit Kennzeichen versehen und werden besteuert.
Die Tatsache, dass beide Fahrzeuge einem gemeinsamen Eigentümer gehören, ist dabei nebensächlich und leistungsbedingt vertragsrechtlich nicht relevant, soweit sie dieses Vorgehen, dass du beschreibst, nicht ausdrücklich zum Bestandteil der Verträge gemacht hat, was unwarscheinlich ist.
Die Versicherung versucht hier zu kummulieren und begibt sich auf sehr dünnes Eis, man vermutet anscheinend die Zeit für sich spielen lassen zu können und mit dem bekannt langen Atem viel Geld 'unterschlagen' zu können.
Dein Freund braucht einen Anwalt, der diesen Fachbereich abdeckt. Der muß die Versicherung entsprechend anschreiben. Als nicht Jurist hat dein Bekannter sonst keine Chance. Der Anwalt kostet zwar auch Geld, aber da wird sicher der Unfallverusacher seinen Obulus fair beisteueren...
Safety Fast!
Ralph
Re: Fataler Fall - Kennt sich jemand aus?
Das ist leider so in Ordnung, dazu gibt es sogar ein BGH Urteil: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2081.php
Es gibt zahlreiche Entscheidungen in gleicher Sache: http://www.verkehrslexikon.de/Module/EigenFzg.php
Meine Versicherungsvertreterin hat mich beim Abschluss des Vertrages für das zweite Fahrzeug explizit auf diesen Sachverhalt hingewiesen!
Es gibt zahlreiche Entscheidungen in gleicher Sache: http://www.verkehrslexikon.de/Module/EigenFzg.php
Meine Versicherungsvertreterin hat mich beim Abschluss des Vertrages für das zweite Fahrzeug explizit auf diesen Sachverhalt hingewiesen!
- OXY
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Re: Fataler Fall - Kennt sich jemand aus?
Interessant!
Verstehe ich das richtig, dass dies mit einem Kaskovertrag nicht so wäre?
z.B. in dem recht häufig vorkommenden Fall dass in der Firmengarage 2 Dienstfahrzeuge von Angestellten der Firma miteinander kollidieren. (Firma ist Halter beider KFZ und beide haben natürlich eine Kasko)
Grüße
Stephan
Verstehe ich das richtig, dass dies mit einem Kaskovertrag nicht so wäre?
z.B. in dem recht häufig vorkommenden Fall dass in der Firmengarage 2 Dienstfahrzeuge von Angestellten der Firma miteinander kollidieren. (Firma ist Halter beider KFZ und beide haben natürlich eine Kasko)
Grüße
Stephan
Re: Fataler Fall - Kennt sich jemand aus?
Da es sich bei der Haftpflicht um eine Pflichtversicherung handelt, sind da die Vorgaben relativ eindeutig und eng gefasst.
Bei der freiwilligen Kaskoversicherung wird es aber vermutlich wesentlich mehr Gestaltungsspielraum der Vertragspartner geben. Deswegen wird man diese Frage wohl nur anhand des Kleingedruckten im jeweiligen Vertrag beantworten können.
Bei der freiwilligen Kaskoversicherung wird es aber vermutlich wesentlich mehr Gestaltungsspielraum der Vertragspartner geben. Deswegen wird man diese Frage wohl nur anhand des Kleingedruckten im jeweiligen Vertrag beantworten können.
- Burkhart
- Beiträge: 681
- Registriert: 26. Aug 2011, 22:12
- Fahrzeug(e): MGB Baujahr 1970 Chrommodell
- Wohnort: bei Magdeburg
Re: Fataler Fall - Kennt sich jemand aus?
Danke Dopero,
ich leite die beiden Links mal an meinen Freund weiter. Dann muss er überlegen, ob er einen RA beauftragt (oder sich zumindest mal beraten lässt). Der Schaden beläuft sich auf über 10.000 €, ganz grob geschätzt. Was alles passieren kann!!
Einen schönen Sonntag wünscht
Burkhart
ich leite die beiden Links mal an meinen Freund weiter. Dann muss er überlegen, ob er einen RA beauftragt (oder sich zumindest mal beraten lässt). Der Schaden beläuft sich auf über 10.000 €, ganz grob geschätzt. Was alles passieren kann!!
Einen schönen Sonntag wünscht
Burkhart