OXY hat geschrieben:Mein Ersthandbrief sagt Zulassung für 3 Personen.
Deutsches GT Chrommodell, zulassen 1.4.1974. "Administrativ" heißt falsch aus dem Datenblatt übertragen?
Ja und nein.
Zur Aufklärung muß man etwas ausholen:
Meines Wissens nach wurde der GT (wie natürlich auch der Roadster) in England und den USA als "2-sitziger" GT vermarktet. In Deutschland verstand man unter einem "GT" und damit "Gran Turismo" eigentlich einen 2+2.
Nun zu den Gutachten/Datenblättern:
Es gibt für den deutschen Markt 2 Versionen an Gutachten. Das erste, im Auftrag von Woodhouse erstellt, betitelt den GT wie hier erwähnt als 3-Sitzer, davon 1 Notsitz. Es existiert aber auch ein weiteres Gutachten mit späterem Datum, worin der GT als "4-Sitzer, davon 2 Notsitze" bezeichnet wird.
Der zulassungstechnische Hintergrund: Bis vor ein paar Jahren war die zulässige Sitzanzahl nur vom tatsächlichen Platzangebot abhängig (und auch nicht von der Anzahl der vorhandenen Sicherheitsgurte !). Es war bis dahin vom Fahrzeugführer zu verantworten, daß bei Ausnutzung der zulässigen Sitzanzahl nicht das zul. Gesamtgewicht überschritten werden durfte. Also zGG VOR Insassenanzahl. Diese Gesetzgebung wurde übrigens mittlerweile vor ein paar Jahren geändert. (Mein ehemaliger BGT z.B. war als 4-Sitzer eingetragen). Ähnlicher Fall: Der Opel Tigra von 1994, ebenfalls theroretisch ein 2+2. Dort war aufgrund von Platzknappheit hinten wegen der Heckklappenscheibe ähnlich dem BGT explizit eine Einschränkung in der Zulassung eingetragen: "Zulässige Körpergröße der Insassen auf den hinteren Sitzen darf 160cm nicht überschreiten". Da hatte der Prüfingenieur mitgedacht....
Auswirkungen auf den Fall "BGT":
Es versteht sich von selbst, daß nur entweder Kleinwüchsige oder Kinder für einen BGT-Rücksitz geeignet waren/sind. Wie von Ralph beschrieben ging es auch meiner Tochter. Irgendwann ging es größenmäßig nimmer.
Nun hat wohl im ersten Datenblatt der zuständige Ingenieur mehr auf das zGG geachtet und anhand des durchschnittlichen Einzelpersonengewichts (lag damals glaube ich bei 75kg/Person) eben nur 3 Sitze eingetragen; ausser acht lassend, daß eine erwachsene Person hinten in einem BGT niemals sitzen könnte.
Bei Woodhouse scheint dies jedoch niemandem aufgefallen zu sein, wie das MKI-Woodhouse-Prospektbild beweist ("2+2"). Jahre später, als Brüggemann und nicht mehr Woodhouse Alleinimporteur war, wurde das Datenblatt entsprechend geändert.
Lustigerweise existieren von Brüggemann zwei unterschiedliche Angaben

(siehe Bilder: MKIII-Anzeigentext "Platz für zwei Erwachsene und zwei Kinder" und (mindestens MKII-Prospekt "zweisitziges GT-Coupé").....wobei das Prospekt ganz klar einen Eintrag aus England beinhaltet ("Lithographed by The Nuffiled Press Limited, Cowley, Oxford, England") und damit wohl der werksseitigen Linie ("2-Sitzer") folgt. Das Woodhouse-Prospekt hat diesen Eintrag nicht.
Anzeige Brüggemann.jpg
Prospekt Brüggemann.jpg
Prospekt Woodhouse.jpg
Lustige Anekdote, Teil 2:
Die hier abgebildeten Prospekte weisen folgende Lesitungsangaben aus (man beachte speziell die Einheit !)
Woodhouse: "95 b.h.p. bei 5500 U/min"
Brüggemann/Prospekt: "96 PS (DIN) bei 5400 U/min"
Brüggemann/Anzeige: "95 DIN-PS"
Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.....
Aber in beiden Prospekten wird ja auch von "Halbfallstrom-Vergaser" gesprochen.......und das bei HS 4 !

Da "fällt" der Apfel aber weit vom Stamm....
Tankinhalt Woodhouse: 54,8l
Tankinhalt Brüggemann: 55l
P.S. Ein sehr ähnliches Thema wurde vor Jahren hier schon einmal recht kontrovers diskutiert, wobei da irgendwann eher der West-/Ostkonflikt offenkundig geworden ist

:
http://www.mgdc.de/board/viewtopic.php? ... sitzer+bgt
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