EU-Fahrzeugpapiere für "Oldies"

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

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Gun
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EU-Fahrzeugpapiere für "Oldies"

#1

Beitrag von Gun » 12. Jan 2006, 08:37

Hallo zusammen,

seit ein paar Monaten gelten in Deutschland die neuen EU-Fahrzeugunterlagen, bei denen die darauf befindlichen Informationen erheblich reduziert sind.
So stehen dort zum Beispiel keinerlei Angaben zum Thema Felgen, eingetragene Lenkräder, tiefergelegte Fahrwerke,...

Wie sieht das jetzt mit unseren alten Schätzchen aus? Gibt es ein "staatliches" Archiv in dem alle Eintragungen gespeichert und zu den einzelnen Kfz zugeordnet sind? Oder heißt das im übertragenen Sinn, dass jetzt jeder alle in Deutschland irgendwo eingetragene Felgen montieren darf?

Kann ich einfach Minilites aufziehen - nach dem Motto "Außer mir weiss das sowieso niemand"?

Gilt das Procedere auch für H-Kennzeichen?

So ganz hab ich das ganze noch nicht kapiert....

Wisst Ihr mehr dazu oder habt Ihr schon Erfahrungen damit gemacht?

Ich bin gespannt...

Viele Grüße aus dem Bergischen
Gunther

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#2

Beitrag von Mathias Tolle » 12. Jan 2006, 09:17

Hallo Gunther,

in unserem regionalem Blättchen hieß es, dass die Eintragungen gekürzt werden. D.h. sie werden nach einem Abkürzungskatalog eingetragen, was bedeutet, dass sie nicht mehr so ohne weiteres lesbar sind. Die Polizei soll mal wieder entsprechend geschult werden, so dass sie mithilfe dieses Abkürzungskataloges in der Lage wären, die Eintragungen zu entschlüsseln.
Das bedeutet, dass die Eintragungen immer noch gelten und notwendig sind! Leider (oder zum Glück? ) kein Freibrief für wilde Umrüstungen Bild .
Wie das in Realität aussieht, weiß ich nicht. Vielleicht berichtet mal jemand seine Erfahrung mit den neuen Papieren.

Viele Grüße
Mathias

P.S.: Die alten Papiere behältst Du übrigens bei Wiederzulassung auf gleichen Halter. D.h. bei winterliche Ab- und Anmeldung behälst Du die guten alten Papiere!

[Dieser Beitrag wurde von Mathias Tolle am 12.01.2006 editiert.]

Gun
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#3

Beitrag von Gun » 12. Jan 2006, 09:33

Hallo Mathias,

vielen Dank für die Info.

Mein Problem ist, dass mein Auto schon ca. 2 Jahre abgemeldet ist und 2006 erstmalig eine H-Zulassung bekommen soll. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne verschiedene Umbauten (Sebring Front und Heck, Tieferlegung, Minilites, 95 PS Motor,...) eintragen lassen (Wenn notwendig).

Daher meine Unsicherheit.

Auf eventuelle Erfahrungen bin ich gespannt.

Werden Felgen (Minilites) wirklich mit einer Abkürzung in die Papiere eingetragen?

Gruß
Gunther

Jörn
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#4

Beitrag von Jörn » 12. Jan 2006, 13:10

Hallo Günther,
dazu gibt es im letzten DRIVERS MAG eine kurze Meldung und im letzten British Classic Car einen umfangreichen Artikel von mir. Die alten Papiere werden eingezogen, nach Auskunft vom KBA sollen die Zulassungsstellen jedoch auf Antrag bei Fahrzeugen älter als 20 Jahre die alten Papiere entwertet wieder aushändigen.
Es wird tatsächlich nur eine Reifengröße - in der Regel die ursprüngliche, also beim frühen MGB 155-14, bzw. 5.60-14 - übernommen.
Theoretisch soll es auch dieses "Archiv" geben, ich bezweifle jedoch, dass darin Daten älterer Fahrzeuge erfaßt wurden. Mein Tipp: den alten Brief in jedem Falle zurückfordern bei der Zulassungsstelle und eine Kopie davon (oder Kopien aller TÜV-Berichte über Änderungen) im Handschuhfach mitführen. Nur dann kann der Grüne vor Ort etwaige Reifenabweichungen beurteilen.
Rein theoretisch hast Du eine große Chance, dass bei einer Kontrolle Minilites mit 195/14 ohne weiteres akzeptiert werden obwohl sie nicht eingetragen sind. Genausogut kann es passieren, dass dieselbe Reifen/Felgenkombi reklamiert wird, obwohl sie im alten Brief drinsteht - und wenn der nicht mitgeführt wird, gibt es eventuell Stress.
Noch schlimmer wird das Ganze im Ausland - ich möchte nicht wissen, wie unsere österreichischen und italienischen Ordnungshüter - die ja jetzt schon teilweise durch sehr kreative Kontrolltechniken auffallen - mit einem Oldie umgehen, wenn sie schlechte Laune haben……
Grundsätzlich sind die neuen Papiere für Oldtimer ein schlimmer Rückschritt, weil sowohl die Rechtssicherheit unterwegs leidet wie die Historie eines Fahrzeuges (aufgrund der nur noch maximal 2 Haltereinträge im Brief) leicht verschleiert werden kann. Ich möchte nicht wissen, wieviele 2.- oder 3.Hand MGBs in nächster Zeit auf dem Markt sein werden……
Jörn

P.S. Mathias, leider ist das mit dem Wiederanmelden nicht wie Du schreibst. Beim KBA jedenfalls wurde mir auf ausdrückliche Nachfrage bestätigt, dass bei jedem Eintrag, der im alten Brief bzw. alten Schein nötig wird (auch Adressänderung) komplett neue Papiere ausgestellt werden. Kann natürlich sein, dass die Landratsämter trotz dieser amtlichen Vorgabe mal wieder regional eigene Süppchen kochen.


[Dieser Beitrag wurde von Jörn am 12.01.2006 editiert.]

Axel Krug
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#5

Beitrag von Axel Krug » 12. Jan 2006, 14:29

Hallo Gunther,

mal ganz abgesehen davon was die neuen Papiere nun hergeben oder nicht, ich würde mir zunächst gar keine Mühe machen, solche Dinge wie Tieferlegung oder 95PS(beim Gummi-B) eintragen zu lassen. Die wenigsten TÜV-Leute werden überhaupt feststellen, das an diesen Stellen was nicht original ist. Das Gleiche gilt z.T. auch für Minilite-Felgen. Ich hab bei meinem B damals die 185/70-15er eintragen lassen als Reifengröße, die waren auf Minilites montiert mit einem MG-Centre-Badge. Keiner hat gefragt nach den Felgen, also warum eintragen? Und mehr als diese eine Reifengröße braucht man doch auch nicht, es rüstet doch keiner wieder um auf die 165er.
Wie es mit den Sebring-Teilen aussieht kann ich nicht wirklich abschätzen, wie immer bei all diesen Dingen hängt alles aber am jeweiligen Prüfer beim TÜV. Daher am besten nach Erfahrungen Gleichgesinnter in deiner Nähe fragen und dann mal hinfahren zum TÜV. Ich kann aus eigener Erfahrung z.B. die Niederlassung Göttingen empfehlen, die Herren schauten bei der Vollabnahme unseres Autos (Midget und TVR Vixen)nur nach wirklich technisch wichtigen Dingen und nicht nach original oder nicht.
Viel Erfolg
Gruß
Axel

Gun
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#6

Beitrag von Gun » 12. Jan 2006, 14:48

Hallo Axel,

Änderungen am Fahrzeug haben ja auch Auswirkungen auf die Versicherung. Sprich, wenn Du Teile veränderst, kann es sein, dass die Versicherungen keine Haftpflichtschäden übernehmen und dass man dann selber auf eventuellen (hohen) Kosten sitzen bleiben kann.

Passiert ein Unfall (man wills nicht hoffen) könnte es doch sein, dass das Auto "auseinandergepflückt" wird und dann spätestens diese "Umbauten" ans Tageslicht treten.

Bei anderen Felgen kann man dann noch argumentieren, aber wenn aus 60 pötzlich 100PS werden, dann werden sicher die Argumente knapp ;(

(btw: Wenn jmd noch Minilites hat und die zufällig verkaufen will, dann würd ich mich über ein Angebot freuen.)

Viele Grüße
Gunther

Axel Krug
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#7

Beitrag von Axel Krug » 12. Jan 2006, 15:42

Hallo Gunther,

ehrlich gesagt kenne ich keinen Fall bei dem ein Oldie wegen eines Unfalles "zerlegt" wurde von der Versicherung und der Schaden nicht übernommen wurde. Hat jemand da vielleicht was zu berichten?
Mit der Leistung ist das prinzipiell richtig, allerdings gilt sowas ja eher für nachträgliches tunen. Was du vor hast ist ja lediglich eine "entdrosselung" ;-)
Und so lange Bremsen und Fahrwerk entsprechend sind bzw. sogar verbessert werden wird auch ein (hoffentlich nie vorkommender) Unfall auch nichts mit der Leistung des Fahrzeugs zu tun haben. Ich kann mir nich wirklich vorstellen, dass eine Versicherung dir eine Schadensübernahme verweigert, wenn du jemanden z.B. die Vorfahrt genommen hast. Die werden deswegen doch nicht dein Boot zerlegen ;-)
Gruß
Axel

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#8

Beitrag von achimroll » 12. Jan 2006, 16:40

Hallo zusammen,

ich habe jetzt erstmals neue Zulassungspapiere für einen MGB zu sehen bekommen, zumindest das Teil, das den alten Fahrzeugschein ersetzt. Es ist ein wenig schwerer zu lesen als bislang, denn es steht dort nicht mehr "Reifengröße" sondern eine Abkürzung oder Nummer, zu der man auf der Rückseite die Erklärung findet, dass in diesem Feld die Reifengröße steht.

Richtig ist wohl, dass in den dafür vorgesehenen Feldern nur noch eine Reifengröße steht.

Allerdings gibt es nach wie vor ein großes Feld, in das alle möglichen Dinge eingetragen waren, z.B. standen dort Drahtspeichenfelgen, eine zweite Reifengröße und sonstige Ausnahmegenehmigungen, die aus dem alten Brief übertragen worden waren.

Aus meiner Sicht bleibt dann wohl alles beim Alten, keine PAnik.

Nette Grüße
Achim

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#9

Beitrag von 8eckler » 12. Jan 2006, 17:46

Ich kann Axel nur beipflichten. Seit einigen Jahren fahre ich einen 70er Roadster im "Sebring-Style" wobei motortechnisch nichts verändert wurde.
U.a. auch in Österreich, Italien und den neuen Bundesländern. Bis jetzt bin ich nicht einmal trotz rotem 07er kontrolliert worden. Ein veränderter MG oder Triumph hat halt einen anderen Sympatiewert bei der Rennleitung als z.B. ein tiefergeflexter Taunus, Rekord, Commo oder ähnliches.

Gruß

Ralf

-Stefan-
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#10

Beitrag von -Stefan- » 12. Jan 2006, 23:15

Moin zusammen !

Und es geht doch !
Habe gerade letztens in Folge meines Umzuges alle Fahrzeuge umschreiben lassen, und dabei ebenfalls die neuen Papiere erhalten. Da ich zunächst meine Taxe umschreiben ließ, habe ich dort die Papiere so bekommen wie hier angesprochen. Es sind einige Änderungen wie bspw. der Nachrüstkat eingetragen, nicht jedoch z.B. die diversen Reifengrößen, so daß ich nun ruhigen Gewissens, mit Reifen herumfahre, die in den Papieren überhaupt nicht eingetragen sind. Im Zweifelsfalle, so empfahl man mir, solle ich einfach eine Kopie des alten Briefes mitführen.
Um jene Erfahrung reicher weinte ich bezüglich der folgenden Umschreibung des Sprites und meines Motorrades ein wenig, wobei ich demonstrativ ganz, ganz große Krokodilstränen vergoß. Und siehe da: In beiden Fahrzeugscheinen waren plötzlich alle Änderungen aufgeführt, welche die Fahrzeuge im Laufe ihrer Zeit erfahren hatten. Beim Auto das Lenkrad, die Speichenräder incl. der jeweiligen Reifengrößen, das lose Zubehör zur Sicherung, etc.
Noch interessanter sieht es bei der guten 750.er aus. Da dort nicht genügend Platz für alle Änderungen war, wurde der Fahrzeugschein gleich auf zwei Blättern ausgefertigt, so daß ebenfalls auch dort alle Änderungen aufgeführt sind.
Das Argument dabei war schlichtweg und ergreifend, daß man sich überhaupt nicht vorstellen möchte, was versicherungstechnisch passieren mag, wenn jemand unter seinem Motorrad liegen sollte, und an der Kiste so gut wie nichts mehr original ist ...
Also Leute: Wenn ihr die neuen Papiere bekommen solltet, vergeßt auf keinen Fall euch ein paar Zwiebeln einzustecken.

Gruß aus HH
Stefan

P.S.
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#11

Beitrag von Daniel Fulda » 13. Jan 2006, 07:17

Hallo Axel,

spätestens wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden kommt kannst Du Dich gegen eine Überprüfung des Fahrzeuges durch Sachverständige nicht mehr wehren und dann wird die Verkehrssicherheit5 des Wagens ganz genau unter die Lupe genommen. Dabei ist es wahrscheinlich auch erst einmal völlig unerheblich, ob Du der Unfallverursacher bist oder nicht. Was dann passiert, wenn sich am Fahrzeug nicht eingetragene Felgen, Vergaser etc. befinden möchte ich mir ehrlich gesagt weder Versicherungstechnisch noch rechtlich ausmalen.
Jeder von uns mag mit der Problematik umgehen wie er will, aber mit Aussagen wie: Eintragung von XY ist doch eh' nicht nötig wäre ich wirklich sehr zurückhaltend.

Grüße und allzeit gute Fahrt
Daniel Fulda (#1111)

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#12

Beitrag von Axel Krug » 13. Jan 2006, 08:04

Hallo Daniel,

bei 7x15er BBS-Felgen auf einem Midget würde ich mir auch so meine Sorgen machen, auch ein Austin Seven mit 45er Weber macht sicher keinen guten Eindruck im Falle eines Falles. Hier war aber die Rede von "Tieferlegung", also Umrüstung auf einen ehemals serienmäßigen Zustand! Und ob der Motor nun eine Low-Compression-Extra-Schlapp-US-Variante ist oder der vorher viele jahre eingsetzte Standard mit 95PS ist der die ebenfalls zeitgenössischen Minilites zum drehen bringt wird meiner Meinung nach keinem den Kopf kosten. Wie gesagt, kenn jemand einen solchen Fall? Die Entscheidung ob 4-seitiger Fahrzeugschein mit allen Eintragungen oder einfach fahren bleibt jedem selbst überlassen. Tatsache ist aber, dass es durchaus schon viele Fälle gegeben hat, wo technisch definitiv nicht zulässige Dinge auf Grund von Gefälligkeiten nach dem Einsatz entsprechender Finanzmittel den Weg in den Fahrzeugschein fanden, die aber im Falle eines Falles keine Gültigkeit hatten! Wenn ich da so manch tiefergelegten Jetta mit weit aus den Kotflügeln herausstehenden Mini-Felgen und Breitschlappen sehe....

Dezente Tuninggrüße
Axel

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#13

Beitrag von Ulix » 18. Jan 2006, 16:10

In der neuen MARKT steht hierzu mal mehr drin:
Nach wie vor werden Eintragungen eingetragen. Nur solche, für die es eine ABE gibt und der Einbau des Teils keiner Abnahme durch den TÜV bedarf, werden nicht eingetragen, man führt einfach die ABE mit (war das nicht schon immer so?).
Dies gilt wohl für irgendwelchen modernen Modifikationen die man beim ATU kauft.
Änderungen wie Tieferlegung etc müssen ja normalerwiese abgenommen werden und werden dann auch eingetragen.

Bei den Rädern erscheint das größte Format im Dokument, dies bezieht sich aber auf Serienbereifungen. Bei einem serienmässigen neueren BMW ist schon der halbe Brief mit mögl. Reifen vollgeschrieben, die werden nicht mehr alle eingetragen sondern können im Zweifelsfall in einer Datenbank nachgeguckt werden.

Eingetragene Breitreifen auf einem MG werden mit Sicherheit auch wieder eingetragen, siehe oben.

Also alles eigentlich kaum anders.

Wer mehr wissen will - MARKT kaufen (die mit dem M3 vorne drauf).

Gruß Ulix

joaachen
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#14

Beitrag von joaachen » 18. Jan 2006, 17:56

Hallo,
zu dem Beitrag von Axel: "kenne ich keinen Fall bei dem ein Oldie wegen eines Unfalles "zerlegt" wurde von der Versicherung ........" kann ich berichten, dass bei Brachlow in Lippstadt ein arg zerknautschtes, blutbeschmiertes Mota Lita Lenkrad aus ein TR Spitfire an der Wand hängt, an dem ein junger Fahrer sein Leben beendete. Angeblich ist die gegnerische Versicherung, obwohl der junge Mann den Unfall nicht verschuldet hatte, vor Gericht von jeder Zahlung befreit worden, weil das Lenkrad nicht zugelassen oder eingetragen war. Kein Sachverständige wird mi Bestimmheit sagen können, dass der Fahrer sich auch mit dem orginalen Lenkrad tödlich verletzt hätte.
Seitdem suche ich ein Orginal-Lenkrad für AH BN6 (nicht verstellbar); wenn jemand sowas rumliegen hat!?
Gruß
Joachim

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#15

Beitrag von joaachen » 18. Jan 2006, 17:59

Hallo,
zu dem Beitrag von Axel: "kenne ich keinen Fall bei dem ein Oldie wegen eines Unfalles "zerlegt" wurde von der Versicherung ........" kann ich berichten, dass bei Brachlow in Lippstadt ein arg zerknautschtes, blutbeschmiertes Mota Lita Lenkrad aus ein TR Spitfire an der Wand hängt, an dem ein junger Fahrer sein Leben beendete. Angeblich ist die gegnerische Versicherung, obwohl der junge Mann den Unfall nicht verschuldet hatte, vor Gericht von jeder Zahlung befreit worden, weil das Lenkrad nicht zugelassen oder eingetragen war. Kein Sachverständige wird mi Bestimmheit sagen können, dass der Fahrer sich auch mit dem orginalen Lenkrad tödlich verletzt hätte.
Seitdem suche ich ein Orginal-Lenkrad für AH BN6 (nicht verstellbar); wenn jemand sowas rumliegen hat!?
Gruß
Joachim

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