Brexit & Zoll
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Re: Brexit & Zoll
Ich habe mal beim Zoll angefragt wie der Ablauf ist, wenn ich einen englischen Zylinderkopf nach GB zu Überholung sende und der dann wieder zurück gesendet wird.
Viele Grüße Klaus
Sehr geehrter Herr Skw,
die Reparatur der aus der EU ausgeführten Ware in einem Drittland (hier UK) kann zollrechtlich im Zollverfahren „passive Veredlung“ (pV) erfolgen. Wird dieses besondere Zollverfahren genutzt, werden die Einfuhrabgaben (hier die Einfuhrumsatzsteuer i.H.v. 19%) bei der Wiedereinfuhr der reparierten Ware lediglich auf Grundlage der Wertsteigerungskosten und nicht des kompletten Warenwerts erhoben.
Bei einer Sendung zur Veredelung in ein Drittland sind zollrechtlich mehrere Schritte zu beachten:
-Ausfuhr
Die Ausfuhr Ihrer Postsendung aus der EU kann bis zu einem Sendungswert von 1000 € und einem Gewicht von 1000 kg ohne Zollformalitäten vorgenommen werden.
Sie können die Ware damit ohne Zollförmlichkeiten bei der Ausfuhr mit einer Zollinhaltserklärung (CN22 / CN23) bzw. einem Paketschein zur Reparatur in das Nicht – EU – Ausland (UK) schicken. Deklarieren Sie die Sendung als „Ware zur Reparatur“, damit der Empfänger ggf. keine Abgaben im Zielland entrichten muss.
-Wiedereinfuhr:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind und als Sendungsgrund „Wiedereinfuhr nach passiver Veredlung“.. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.
Das vom Absender beauftragte Versandunternehmen wird Sie bei der Zollabfertigung
vertreten, die Einfuhrabgaben zunächst entrichten und diese bei Zustellung der Sendung wieder kassieren. Werden Einfuhrabgaben verauslagt, erhebt die Deutsche Post AG eine Auslagenpauschale.
Zur Erleichterung der Zollabfertigung sollte die Sendung mit
▪ einer von außen zugänglichen Rechnung und
▪ einer Zollinhaltserklärung CN22/CN23 – bei Aufgabe über nationale Post – bzw.
▪ einem Paketschein – bei Versand über private Paketdienste –
versehen sein.
In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche
Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt den Warenempfänger entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Zur örtlich zuständigen Zollstelle weitergeleitete Postsendungen können bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Ihr persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Detaillierte Informationen zu Verfahren hierzu finden Sie unter Punkt 2 hier.
ACHTUNG: Im Falle des Transports Ihrer Postsendung mit Kurierdienstleistern (wie z.B.UPS, FedEx, u.s.w.) wird von diesen im Regelfall eine zusätzliche Abfertigungsgebühr
erhoben . Diese Gebühr hat jedoch nichts mit der Zollverwaltung zu tun.
Bitte informieren Sie sich deshalb über die (dt.) Geschäftsbedingungen des
vom Versender beauftragten Versandunternehmens, um ggf. weitere auf sich
zukommende Kosten ermitteln zu können.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Herr Wolf
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr
Viele Grüße Klaus
Sehr geehrter Herr Skw,
die Reparatur der aus der EU ausgeführten Ware in einem Drittland (hier UK) kann zollrechtlich im Zollverfahren „passive Veredlung“ (pV) erfolgen. Wird dieses besondere Zollverfahren genutzt, werden die Einfuhrabgaben (hier die Einfuhrumsatzsteuer i.H.v. 19%) bei der Wiedereinfuhr der reparierten Ware lediglich auf Grundlage der Wertsteigerungskosten und nicht des kompletten Warenwerts erhoben.
Bei einer Sendung zur Veredelung in ein Drittland sind zollrechtlich mehrere Schritte zu beachten:
-Ausfuhr
Die Ausfuhr Ihrer Postsendung aus der EU kann bis zu einem Sendungswert von 1000 € und einem Gewicht von 1000 kg ohne Zollformalitäten vorgenommen werden.
Sie können die Ware damit ohne Zollförmlichkeiten bei der Ausfuhr mit einer Zollinhaltserklärung (CN22 / CN23) bzw. einem Paketschein zur Reparatur in das Nicht – EU – Ausland (UK) schicken. Deklarieren Sie die Sendung als „Ware zur Reparatur“, damit der Empfänger ggf. keine Abgaben im Zielland entrichten muss.
-Wiedereinfuhr:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind und als Sendungsgrund „Wiedereinfuhr nach passiver Veredlung“.. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.
Das vom Absender beauftragte Versandunternehmen wird Sie bei der Zollabfertigung
vertreten, die Einfuhrabgaben zunächst entrichten und diese bei Zustellung der Sendung wieder kassieren. Werden Einfuhrabgaben verauslagt, erhebt die Deutsche Post AG eine Auslagenpauschale.
Zur Erleichterung der Zollabfertigung sollte die Sendung mit
▪ einer von außen zugänglichen Rechnung und
▪ einer Zollinhaltserklärung CN22/CN23 – bei Aufgabe über nationale Post – bzw.
▪ einem Paketschein – bei Versand über private Paketdienste –
versehen sein.
In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche
Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt den Warenempfänger entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Zur örtlich zuständigen Zollstelle weitergeleitete Postsendungen können bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Ihr persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Detaillierte Informationen zu Verfahren hierzu finden Sie unter Punkt 2 hier.
ACHTUNG: Im Falle des Transports Ihrer Postsendung mit Kurierdienstleistern (wie z.B.UPS, FedEx, u.s.w.) wird von diesen im Regelfall eine zusätzliche Abfertigungsgebühr
erhoben . Diese Gebühr hat jedoch nichts mit der Zollverwaltung zu tun.
Bitte informieren Sie sich deshalb über die (dt.) Geschäftsbedingungen des
vom Versender beauftragten Versandunternehmens, um ggf. weitere auf sich
zukommende Kosten ermitteln zu können.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Herr Wolf
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Re: Brexit & Zoll
Hallo,
anbei eine Information bezüglich Ersatzteilbestellung in GB.
Ich habe am 03.01.2021 bei Moss Teile im Wert von rund 75 GBP bestellt. Heute hat mich TNT (als Versanddienstleister) angerufen und mir daraufhin eine Email gesendet welche Angaben fehlen um das Paket verzollen zu können und letztendlich um die Zustellung zu ermöglichen:
1. Mitteilung um welchen Warentyp es sich handelt
2. Mitteilung der Zoll-Warentarifnummer
(Rechnung mit der Auflistung aller Teile und einer handschriftlich ergänzten Zoll-Warentarifnummer von Moss liegen TNT vor, allerdings konnte TNT das wohl nicht einordnen und die Warentarifnummer war nicht ganz korrekt. Moss hatte angegeben 8708, Teile und Zubehör für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705, a.n.g., korrekt wäre aber 870899, Teile und Zubehör für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705, a.n.g., als Unterposition)
3. Dann, und das wusste ich bis Dato nicht, muss jeder Bürger laut TNT der Waren aus dem EU-Ausland einführt eine EORI-Nummer beim Zoll beantragen:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html
Ob das in meinem Fall aber wirklich nötig ist weiß ich nicht, denn laut www.zoll.de benötigen Privatpersonen die unter 10 Zoll-Sendungen erhalten keine EORI-Nummer. Ich denke da ist sich der Dienstleister noch nicht sicher wie das zu händeln ist.
Soviel dazu. Sobald es weitere Infos gibt schreibe ich was dazu.
Gruß Heiko
anbei eine Information bezüglich Ersatzteilbestellung in GB.
Ich habe am 03.01.2021 bei Moss Teile im Wert von rund 75 GBP bestellt. Heute hat mich TNT (als Versanddienstleister) angerufen und mir daraufhin eine Email gesendet welche Angaben fehlen um das Paket verzollen zu können und letztendlich um die Zustellung zu ermöglichen:
1. Mitteilung um welchen Warentyp es sich handelt
2. Mitteilung der Zoll-Warentarifnummer
(Rechnung mit der Auflistung aller Teile und einer handschriftlich ergänzten Zoll-Warentarifnummer von Moss liegen TNT vor, allerdings konnte TNT das wohl nicht einordnen und die Warentarifnummer war nicht ganz korrekt. Moss hatte angegeben 8708, Teile und Zubehör für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705, a.n.g., korrekt wäre aber 870899, Teile und Zubehör für Zugmaschinen, Omnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8701 bis 8705, a.n.g., als Unterposition)
3. Dann, und das wusste ich bis Dato nicht, muss jeder Bürger laut TNT der Waren aus dem EU-Ausland einführt eine EORI-Nummer beim Zoll beantragen:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html
Ob das in meinem Fall aber wirklich nötig ist weiß ich nicht, denn laut www.zoll.de benötigen Privatpersonen die unter 10 Zoll-Sendungen erhalten keine EORI-Nummer. Ich denke da ist sich der Dienstleister noch nicht sicher wie das zu händeln ist.
Soviel dazu. Sobald es weitere Infos gibt schreibe ich was dazu.
Gruß Heiko
- Bedouin
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Re: Brexit & Zoll
Hallo
hat schon mal jemand versucht bei Moss in Paris zu bestellen...
Gruß
Gregor
hat schon mal jemand versucht bei Moss in Paris zu bestellen...
Gruß
Gregor

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Re: Brexit & Zoll
Hallo,
Davon ab sind heute aber meine bei Moss in UK bestellten Teile angekommen. Ohne Zollvermerk oder eine Zusatzrechnung über abzuführende Einfuhrumsatzsteuer. Vielleicht kommt ja noch eine Rechnung von TNT. Eventuell klappt das ja demnächst geschmeidiger wenn ich meine EORI-Nummer habe.
Gruß Heiko
bisher noch nicht... müsste man mal versuchen.
Davon ab sind heute aber meine bei Moss in UK bestellten Teile angekommen. Ohne Zollvermerk oder eine Zusatzrechnung über abzuführende Einfuhrumsatzsteuer. Vielleicht kommt ja noch eine Rechnung von TNT. Eventuell klappt das ja demnächst geschmeidiger wenn ich meine EORI-Nummer habe.
Gruß Heiko
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Re: Brexit & Zoll
falls ihr es noch nicht im Blick habt: ab 1.7.2021 fällt auch die Zollfreigrenze von 22€ weg und es muss ab dem 1.Cent Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden... 

Re: Brexit & Zoll
Und mit dem problemlosen MG-Kauf in England ist es auch vorbei. Hier die Antwort auf meine Frage nach den neuen Bedingungen und Zusatzkosten beim Kauf von Privat an Privat:
Sehr geehrter Herr... .
wenn Sie als Privatperson ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat wie Großbritannien einführen möchten, muss die Ware zur Abfertigung in den freien Verkehr der EU angemeldet werden und es sind eventuell Zölle und Einfuhrabgaben zu entrichten. Die Einfuhrabgaben werden mit Überschreiten der EU-Grenze fällig.
1. Zollanmeldung
Nach Ankunft an der Grenze der Europäischen Union (EU) z. B. in Hamburg ist die Zollstelle über die Ankunft des Kraftfahrzeuges zu informieren und eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr müssen Sie bzw. Ihr Vertreter (z.B. Spedition) abgeben.
Sie benötigen für die Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr den Teilsatz 0737 des Einheitspapiers (bei mehreren Warenpositionen bzw. verschiedenen Waren ggf. ergänzt um den Vordruck 0738).
Die genannten Formulare des Einheitspapiers sowie ggf. weitere benötigte Vordrucke können über den Fachhandel, teilweise auch über Industrie- und Handelskammern, bezogen werden.
In der Bundesrepublik Deutschland kann die schriftliche Zollanmeldung auch als Internetzollanmeldung an die Zollbehörden übermittelt werden. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Unternehmen die Möglichkeit, per Internet, d.h. von jedem beliebigen Ort aus das Portal für die Internetzollanmeldungen aufzurufen, die Anmeldung am PC auszufüllen und per Internet an die zuständige Zollstelle zu senden. Der Ausdruck muss allerdings noch unterschrieben und bei der Zollstelle abgeben werden, da die Voraussetzungen für eine Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung (z.B. durch eine elektronische Signatur) hier nicht gegeben sind.
Zusammen mit der Zollanmeldung müssen auch alle sonst erforderlichen Dokumente vorgelegt werden:
1 Rechnung (zweifach)
2. sonstige Unterlagen (Frachtbrief, Zertifikate, Gutachten, Fahrzeugpapiere, etc.)
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Formular 0060)
4. Steueranmeldung für die Kfz-Steuer (Formular 3820)
Diese Überführung in den freien Verkehr besteht im Wesentlichen aus den Abschnitten Abgabe einer Zollanmeldung durch den Wirtschaftsbeteiligten (Anmelder, Vertreter, Fiskalvertreter), Annahme dieser Zollanmeldung durch die Zollstelle, Überprüfung der Papiere und der Waren (Beschau), Fertigung eines sogenannten Zollbefundes durch die Zollstelle sowie Berechnung der Einfuhrabgaben. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben werden die Waren überlassen. Erst jetzt endet die zollamtliche Überwachung und der Wirtschaftsbeteiligte kann über die Waren, die nun den Status von Gemeinschaftswaren besitzen, frei verfügen.
Da, wie Sie sehen, so eine Abfertigung zum freien Verkehr sich für einen Laien sehr schwierig gestaltet, können Sie auch eine Spedition beauftragen, die die Abfertigung in Ihrem Auftrag ausführt bzw. die Zollanmeldung für Sie ausfertigt. Die Kosten usw., die für die Zollanmeldung entstehen, müssen Sie aber vor Ort bei der Spedition erfragen. Darüber kann Ihnen der Zoll keine Auskunft erteilen.
2. Berechnung der Einfuhrabgaben
Der Warenwert des Kraftfahrzeuges ist Grundlage der Berechnung bei der Einfuhr.
Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware. Die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe des Verbrauchsteuersatzes können Sie selbstständig in der Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs nachvollziehen bzw. durchführen.
Weitere Information finden Sie unter dem folgenden Link:
http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do
Das "Stichwortverzeichnis" unter "zur Einfuhr" -> "Einreihung" bietet Ihnen auch eine entsprechende Hilfe beim Einreihen Ihrer Ware. Haben Sie die 11stellige Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht (Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.
Oldtimer fallen unter die Codenummer 9705 0000 903. Hier entstehen Einfuhrabgaben in Höhe der 7%igen Einfuhrumsatzsteuer (lt. Tarif zollfrei).
Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:
A) Berechnung Zollwert
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto , Versicherung usw.)
= Zollwert
B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer
Zollwert = Einfuhrumsatzsteuerwert x 7 %
= zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer
Betrag aus B) = Gesamtabgaben
*Anmerkungen zur Codenummer 9705 0000 903
Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert,
a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen;
b) mindestens 30 Jahre alt sind;
c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.
Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerfahrzeuge:
- Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,
- Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.
Fazit:
Fällt das Kraftfahrzeug unter die o. g. Codenummer, sind Einfuhrabgaben aus Großbritannien in Höhe der 7%igen Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Bitte melden Sie das Kraftfahrzeug in schriftlicher Form an. Für die Zollanmeldung ist der vorgeschriebene EU-einheitliche Vordruck - das Einheitspapier - zu verwenden. Wenn Sie das Kraftfahrzeug in die EU einführen möchten, ist eine Zollanmeldung nach dem Verbringen des Kraftfahrzeuges in das Zollgebiet der Gemeinschaft also nach Überschreiten der Grenze am zuständigen Zollamt abzugeben (sowie Vordruck 0060 und 3820).
Unter folgendem Link finden Sie die deutschen Zollstellen: http://www.zoll.de/DE/Service/Dienstste ... _node.html
Die Verzollung erfolgt üblicherweise an der ersten Eingangszollstelle der EU. Sollte der Transport aus Großbritannien auf dem Landweg erfolgen, so gelten die jeweiligen nationalen Formvorschriften bei der Umsetzung des EU-Rechts (z.B. Frankreichs).
Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Zollverwaltung.
Die Einfuhrumsatzsteuer würde in diesem Fall aufgrund des z.B. französischen Steuersatzes erhoben werden.
Es gibt auch die Möglichkeiten, die Ware von der EU-Außengrenze mit einem Versandpapier T 1 (Sicherheit muss hinterlegt werden), zu transportieren. Die Abfertigung zum freien Verkehr würde dann statt nach Überschreiten der Grenze der EU am zuständigen Zollamt in Deutschland erfolgen.
Weitere Informationen zum Versandverfahren T1 finden Sie unter folgendem Link:
zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Versandverfahren/versandverfahren_node.html
Über eventuelle Formalitäten bei der Eröffnung des Versandverfahrens an der EU-Außengrenze wenden Sie sich bitte an die dortige Zollverwaltung.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu Zollverwaltungen innerhalb der EU (Bitte Land eingeben):
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dd ... sp?Lang=en
Über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen kann Ihnen die Deutsche Zollverwaltung keinerlei Auskünfte erteilen. Bitte konsultieren Sie Ihre Zulassungsstelle vor Ort.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassungsstelle
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wünsche-Szesny
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr
Sehr geehrter Herr... .
wenn Sie als Privatperson ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat wie Großbritannien einführen möchten, muss die Ware zur Abfertigung in den freien Verkehr der EU angemeldet werden und es sind eventuell Zölle und Einfuhrabgaben zu entrichten. Die Einfuhrabgaben werden mit Überschreiten der EU-Grenze fällig.
1. Zollanmeldung
Nach Ankunft an der Grenze der Europäischen Union (EU) z. B. in Hamburg ist die Zollstelle über die Ankunft des Kraftfahrzeuges zu informieren und eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr müssen Sie bzw. Ihr Vertreter (z.B. Spedition) abgeben.
Sie benötigen für die Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr den Teilsatz 0737 des Einheitspapiers (bei mehreren Warenpositionen bzw. verschiedenen Waren ggf. ergänzt um den Vordruck 0738).
Die genannten Formulare des Einheitspapiers sowie ggf. weitere benötigte Vordrucke können über den Fachhandel, teilweise auch über Industrie- und Handelskammern, bezogen werden.
In der Bundesrepublik Deutschland kann die schriftliche Zollanmeldung auch als Internetzollanmeldung an die Zollbehörden übermittelt werden. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Unternehmen die Möglichkeit, per Internet, d.h. von jedem beliebigen Ort aus das Portal für die Internetzollanmeldungen aufzurufen, die Anmeldung am PC auszufüllen und per Internet an die zuständige Zollstelle zu senden. Der Ausdruck muss allerdings noch unterschrieben und bei der Zollstelle abgeben werden, da die Voraussetzungen für eine Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung (z.B. durch eine elektronische Signatur) hier nicht gegeben sind.
Zusammen mit der Zollanmeldung müssen auch alle sonst erforderlichen Dokumente vorgelegt werden:
1 Rechnung (zweifach)
2. sonstige Unterlagen (Frachtbrief, Zertifikate, Gutachten, Fahrzeugpapiere, etc.)
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Formular 0060)
4. Steueranmeldung für die Kfz-Steuer (Formular 3820)
Diese Überführung in den freien Verkehr besteht im Wesentlichen aus den Abschnitten Abgabe einer Zollanmeldung durch den Wirtschaftsbeteiligten (Anmelder, Vertreter, Fiskalvertreter), Annahme dieser Zollanmeldung durch die Zollstelle, Überprüfung der Papiere und der Waren (Beschau), Fertigung eines sogenannten Zollbefundes durch die Zollstelle sowie Berechnung der Einfuhrabgaben. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben werden die Waren überlassen. Erst jetzt endet die zollamtliche Überwachung und der Wirtschaftsbeteiligte kann über die Waren, die nun den Status von Gemeinschaftswaren besitzen, frei verfügen.
Da, wie Sie sehen, so eine Abfertigung zum freien Verkehr sich für einen Laien sehr schwierig gestaltet, können Sie auch eine Spedition beauftragen, die die Abfertigung in Ihrem Auftrag ausführt bzw. die Zollanmeldung für Sie ausfertigt. Die Kosten usw., die für die Zollanmeldung entstehen, müssen Sie aber vor Ort bei der Spedition erfragen. Darüber kann Ihnen der Zoll keine Auskunft erteilen.
2. Berechnung der Einfuhrabgaben
Der Warenwert des Kraftfahrzeuges ist Grundlage der Berechnung bei der Einfuhr.
Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware. Die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe des Verbrauchsteuersatzes können Sie selbstständig in der Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs nachvollziehen bzw. durchführen.
Weitere Information finden Sie unter dem folgenden Link:
http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do
Das "Stichwortverzeichnis" unter "zur Einfuhr" -> "Einreihung" bietet Ihnen auch eine entsprechende Hilfe beim Einreihen Ihrer Ware. Haben Sie die 11stellige Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht (Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.
Oldtimer fallen unter die Codenummer 9705 0000 903. Hier entstehen Einfuhrabgaben in Höhe der 7%igen Einfuhrumsatzsteuer (lt. Tarif zollfrei).
Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:
A) Berechnung Zollwert
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto , Versicherung usw.)
= Zollwert
B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer
Zollwert = Einfuhrumsatzsteuerwert x 7 %
= zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer
Betrag aus B) = Gesamtabgaben
*Anmerkungen zur Codenummer 9705 0000 903
Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert,
a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen;
b) mindestens 30 Jahre alt sind;
c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.
Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerfahrzeuge:
- Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,
- Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.
Fazit:
Fällt das Kraftfahrzeug unter die o. g. Codenummer, sind Einfuhrabgaben aus Großbritannien in Höhe der 7%igen Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Bitte melden Sie das Kraftfahrzeug in schriftlicher Form an. Für die Zollanmeldung ist der vorgeschriebene EU-einheitliche Vordruck - das Einheitspapier - zu verwenden. Wenn Sie das Kraftfahrzeug in die EU einführen möchten, ist eine Zollanmeldung nach dem Verbringen des Kraftfahrzeuges in das Zollgebiet der Gemeinschaft also nach Überschreiten der Grenze am zuständigen Zollamt abzugeben (sowie Vordruck 0060 und 3820).
Unter folgendem Link finden Sie die deutschen Zollstellen: http://www.zoll.de/DE/Service/Dienstste ... _node.html
Die Verzollung erfolgt üblicherweise an der ersten Eingangszollstelle der EU. Sollte der Transport aus Großbritannien auf dem Landweg erfolgen, so gelten die jeweiligen nationalen Formvorschriften bei der Umsetzung des EU-Rechts (z.B. Frankreichs).
Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Zollverwaltung.
Die Einfuhrumsatzsteuer würde in diesem Fall aufgrund des z.B. französischen Steuersatzes erhoben werden.
Es gibt auch die Möglichkeiten, die Ware von der EU-Außengrenze mit einem Versandpapier T 1 (Sicherheit muss hinterlegt werden), zu transportieren. Die Abfertigung zum freien Verkehr würde dann statt nach Überschreiten der Grenze der EU am zuständigen Zollamt in Deutschland erfolgen.
Weitere Informationen zum Versandverfahren T1 finden Sie unter folgendem Link:
zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Versandverfahren/versandverfahren_node.html
Über eventuelle Formalitäten bei der Eröffnung des Versandverfahrens an der EU-Außengrenze wenden Sie sich bitte an die dortige Zollverwaltung.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu Zollverwaltungen innerhalb der EU (Bitte Land eingeben):
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dd ... sp?Lang=en
Über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen kann Ihnen die Deutsche Zollverwaltung keinerlei Auskünfte erteilen. Bitte konsultieren Sie Ihre Zulassungsstelle vor Ort.
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Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Brexit & Zoll
Die haben ja viel Zeit beim Zoll wenn sie so eine Info verfassen können.
Das Thema Autokauf in GB hat sich damit wohl tatsächlich erledigt, sehr schade.
Das Thema Autokauf in GB hat sich damit wohl tatsächlich erledigt, sehr schade.
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Re: Brexit & Zoll
Na ja, das ist die algemeine Informationsschrift für die Einführung von Fahrzeugen aus einem Nicht-EU-Land. Das wurde jetzt nicht für GB neu erfunden. Im Moment sind wohl beim einheimischen Zoll alle überfordert und keiner weiß wirklich wie es mit GB-Einfuhren weitergeht. Es wird halt das herangezogen was man an Vorgaben hat. Anderes ist auch (noch) nicht beschlossen/verhandelt.
Ich bin ja nur mal gespannt, ob man ab Oktober einen Reisepass für die Einreise in GB braucht. Wäre für mich alleine schon ein KO-Kriterium, um weiter nach GB zu reisen. Diese Schikane mache ich nicht mit.
Gruß
Josef
Ich bin ja nur mal gespannt, ob man ab Oktober einen Reisepass für die Einreise in GB braucht. Wäre für mich alleine schon ein KO-Kriterium, um weiter nach GB zu reisen. Diese Schikane mache ich nicht mit.
Gruß
Josef
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Re: Brexit & Zoll
Es gab schon immer Ausweiskontrolle bei der Einreise nach GB, ob ich da nun einen Perso oder einen Reisepass vorzeigen muss ist doch völlig egal.
- Noddy
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Re: Brexit & Zoll
Für Dich wird sicher ne Visumspflicht eingeführt, Josef 
Hallo
GB war nur einen kurzen Zeitraum in der EU und die Autos sind auch vorher schon ins Land gekommen.
Grüße
Micha

Hallo

GB war nur einen kurzen Zeitraum in der EU und die Autos sind auch vorher schon ins Land gekommen.
Grüße
Micha
#2303
Re: Brexit & Zoll
Natürlich gab‘ es eine Zeit davor, 30 Jahre her und der Import sehr sehr mühsam. Aber da müsste man bei Einfuhren aus allen Ländern diese Abgaben zahlen, man hatte keine Wahl und das Angebot in Deutschland sehr gering.
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Re: Brexit & Zoll
Ich habe schon lange keinen Reisepass mehr und der Personalausweis hat nach GB immer ausgereicht. Nur um nach GB zu fahren einen neuen Reisepass für 70 Euro zu beantragen. Das sehe ich nicht ein.
Gruß
Josef
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Re: Brexit & Zoll
Michha,
GB war so lange in der EU wie Deutschland und davor in der EWG.
Ich hab viele Jahre in England gearbeitet und wir hätten dort fast ein Haus gekauft. Inzwischen bin ich froh, dass wir es nicht taten.
Gruß
Josef
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Re: Brexit & Zoll
...nur wegen 70 Euro nicht mehr nach England fahren? Sehe ich nicht ein... werde einen Reisepass beantragen sobald es wieder möglich ist zu reisen.Josef Eckert hat geschrieben: ↑21. Jan 2021, 10:34Ich habe schon lange keinen Reisepass mehr und der Personalausweis hat nach GB immer ausgereicht. Nur um nach GB zu fahren einen neuen Reisepass für 70 Euro zu beantragen. Das sehe ich nicht ein.
Gruß
Josef
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Re: Brexit & Zoll
Das mit dem Pass ist bei mir eine prinzipielle Sache. Ich sehe das einfach nicht ein, nur wegen den vergreisten Engländern da Sonderlocken, auch wenn es nichts kosten würde. Irland ist genauso schön und hat genauso viel zu bieten. Und ich hoffe noch etwas, dass Schottland rebelliert und die eine eigene Lösung machen (dürfen).Axel Krug hat geschrieben: ↑21. Jan 2021, 10:52...nur wegen 70 Euro nicht mehr nach England fahren? Sehe ich nicht ein... werde einen Reisepass beantragen sobald es wieder möglich ist zu reisen.Josef Eckert hat geschrieben: ↑21. Jan 2021, 10:34Ich habe schon lange keinen Reisepass mehr und der Personalausweis hat nach GB immer ausgereicht. Nur um nach GB zu fahren einen neuen Reisepass für 70 Euro zu beantragen. Das sehe ich nicht ein.
Gruß
Josef
Re: Brexit & Zoll
Wir zuhause haben alle einen Reisepass (natürlich original).......und werden gerne wieder nach England reisen!
- andreas.clausbruch
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Re: Brexit & Zoll
...wir auch. Spätestens zum 50. V8 Geburtstagstreffen.
Octagonale Grüsse Andreas
Octagonale Grüsse Andreas
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Re: Brexit & Zoll
Moin,
ich bin seit 36 Jahren in einem international tätigen Logistikunternehmen beschäftigt und kann nur dringend davon abraten in den nächsten Monaten
den Versuch zu starten ein Auto aus UK zu importieren. Rein zollrechtlich sind Übereinkommen gezeichnet die dem Status im Außenhandel irgendwo zwischen Burkino Faso und Norwegen entsprechen. Ohne professionele Hilfe, die es (noch) wenig gibt, geht hier rein gar nichts. Da ist die Beantragung einer deutschen und englischen EORI Nummer ein Kanninchenfurz. Solange England nicht dem EFTA Staatenbund betritt, bleibt es sehr mühsam.
Nicht umsonst habe ich meinen letzen Fahrzeugeinkauf in UK schon 2018 abgewickelt.
just my 2 cents
Gruß
Johannes
ich bin seit 36 Jahren in einem international tätigen Logistikunternehmen beschäftigt und kann nur dringend davon abraten in den nächsten Monaten
den Versuch zu starten ein Auto aus UK zu importieren. Rein zollrechtlich sind Übereinkommen gezeichnet die dem Status im Außenhandel irgendwo zwischen Burkino Faso und Norwegen entsprechen. Ohne professionele Hilfe, die es (noch) wenig gibt, geht hier rein gar nichts. Da ist die Beantragung einer deutschen und englischen EORI Nummer ein Kanninchenfurz. Solange England nicht dem EFTA Staatenbund betritt, bleibt es sehr mühsam.
Nicht umsonst habe ich meinen letzen Fahrzeugeinkauf in UK schon 2018 abgewickelt.
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Gruß
Johannes
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Re: Brexit & Zoll
Hallo,
Kurzes Update... Am 31.01. bei Moss Teile bestellt mit einem Warenwert über 50 Euro und am 05.02. waren sie da mit TNT ohne Probleme. Auch ohne Zollvermerk, ohne Einfuhrumsatzsteuer und ohne VAT.
Heiko
Kurzes Update... Am 31.01. bei Moss Teile bestellt mit einem Warenwert über 50 Euro und am 05.02. waren sie da mit TNT ohne Probleme. Auch ohne Zollvermerk, ohne Einfuhrumsatzsteuer und ohne VAT.
Heiko
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Re: Brexit & Zoll
Ich hatte einige Kleinteile (einige 100 Euro) für meinen Daimler in UK Anfang Dezember bestellt. Sollte lieferbar sein, war aber nicht. Jetzt wurde mit GLS verschickt und gestern bekam ich von GLS ein Schreibeen, dass ich der Verzollung durch GLS zustimmen muss, sonst würden die Teile nicht ausgeliefert. Es war im Schreiben angegeben, dass alleine die Abwicklung der Verzollung durch GLS 25.00 Euro kosten soll plus Einfuhrumsatzsteuer plus ggf. Zoll auf Teile mit Nichtursprungsland UK. Ich habe bereits vorab die Britische VAT (Mehrwertsteuer bezahlt). Ich rechne mit insgesamt 100 Euro die ich nachzahlen muss, bevor ich überhaupt das Paket habe.
Ich kann also davor warnen, der Verkäufer sollte auf keinen Fall mit GLS verschcken.
Gruß
Josef
Ich kann also davor warnen, der Verkäufer sollte auf keinen Fall mit GLS verschcken.
Gruß
Josef