Hallo,
ich habe meinen MGA nach Deutschland verkauft. Könnt ihr mir bitte sagen, wie der Zulassungsprozess in Deutschland abläuft bzw welche Papiere für die H-Zulassung notwendig sind? Ein §23-Gutachten liegt vor, österr. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag natürlich auch. Braucht es da sonst noch etwas? Gilt das §23-Gutachten als als HU oder wird hier vom Zeitpunkt der HU in Österreich ausgegangen? Diese war im Mai 2021.
Besten Dank im Voraus für eure Rückmeldung.
SG
Harald
Zulassung Oldtimer in Deutschland
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Re: Zulassung Oldtimer in Deutschland
Hallo Harald,
Ich kann dir nur sagen, wie es läuft wenn man Fahrzeuge aus den Niederlanden holt.
Denke, das ist das gleiche Prozedere wenn man ein Fahrzeug von Österreich nach Deutschland einführt:
Datenblatt vom TÜV Süd
Kaufvertrag
Alte österreichische Papiere
Dann Vollabnahme in Deutschland
Danach Zulassung
Ich kann dir nur sagen, wie es läuft wenn man Fahrzeuge aus den Niederlanden holt.
Denke, das ist das gleiche Prozedere wenn man ein Fahrzeug von Österreich nach Deutschland einführt:
Datenblatt vom TÜV Süd
Kaufvertrag
Alte österreichische Papiere
Dann Vollabnahme in Deutschland
Danach Zulassung
- hamoos
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Re: Zulassung Oldtimer in Deutschland
Danke für die rasche Antwort. Das Prozedere wird sicher das gleiche sein. Was heißt Vollabnahme? Ist die §23 Untersuchung nicht auch eine Vollabnahme?
SG
Harald
SG
Harald
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Re: Zulassung Oldtimer in Deutschland
§23 ist nur die Begutachtung zum H Kennzeichen.
Es muss eine Prüfung nach §21 auch durchgeführt werden, das ist die Einzelabnahme
Es muss eine Prüfung nach §21 auch durchgeführt werden, das ist die Einzelabnahme
- Meenzerbub
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Re: Zulassung Oldtimer in Deutschland
Hallo,
hier mal ein "Auszug"
Das Vollgutachten nach § 21 StVZO und in welchen Fällen es Pflicht ist
Die Einzelbetriebserlaubnis samt Vollgutachten wird benötigt, wenn:
* das Fahrzeug keinem genehmigten Typ angehört
* das Fahrzeug selbst im Eigenbau hergestellt wurde
* das Fahrzeug in einer Kleinserie produziert wurde
* an dem Fahrzeug entscheidende bauliche Veränderungen/Umbauten vorgenommen wurden
* das Fahrzeug ohne EG-Typgenehmigung aus dem Ausland importiert wurde
* dem Fahrzeug die Übereinstimmungsbescheinigung „Certificate of Conformity (COC)“ fehlt
* die Betriebserlaubnis von dem Fahrzeug erloschen ist
* ein stillgelegtes Fahrzeug nach sieben Jahren aus dem Verkehrsregister gelöscht wurde und wieder zugelassen werden soll
* zu dem Fahrzeug keine oder keine gültige Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden ist
* das Fahrzeug für das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO ein Vollgutachten nach § 21 StVZO benötigt
Grüße vom alde Mann, Michel
hier mal ein "Auszug"
Das Vollgutachten nach § 21 StVZO und in welchen Fällen es Pflicht ist
Die Einzelbetriebserlaubnis samt Vollgutachten wird benötigt, wenn:
* das Fahrzeug keinem genehmigten Typ angehört
* das Fahrzeug selbst im Eigenbau hergestellt wurde
* das Fahrzeug in einer Kleinserie produziert wurde
* an dem Fahrzeug entscheidende bauliche Veränderungen/Umbauten vorgenommen wurden
* das Fahrzeug ohne EG-Typgenehmigung aus dem Ausland importiert wurde
* dem Fahrzeug die Übereinstimmungsbescheinigung „Certificate of Conformity (COC)“ fehlt
* die Betriebserlaubnis von dem Fahrzeug erloschen ist
* ein stillgelegtes Fahrzeug nach sieben Jahren aus dem Verkehrsregister gelöscht wurde und wieder zugelassen werden soll
* zu dem Fahrzeug keine oder keine gültige Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden ist
* das Fahrzeug für das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO ein Vollgutachten nach § 21 StVZO benötigt
Grüße vom alde Mann, Michel
Grüße vom Michel, Meenzer und RENTNER
MGB-Roadster; Bj.66; Fabr.Nr.:GHN3L-89xxx; Motor:18GB-U-H-42xxx;
# 2039
MGB-Roadster; Bj.66; Fabr.Nr.:GHN3L-89xxx; Motor:18GB-U-H-42xxx;
# 2039
- hamoos
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- Registriert: 20. Jun 2007, 21:49
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Re: Zulassung Oldtimer in Deutschland
Danke euch beiden - jetzt ist mir alles klar!
Schönes Wochenende,
Harald
Schönes Wochenende,
Harald