Hallo Leute!
Wer von euch weiß, wie die Formalitäten eines Imports aus der Schweiz vor sich gehen und was man dabei beachten muß?
Das Fahrzeug, um das es geht hat in der Schweiz eine Veteranen-Zulassung von 2001 und auch aktuellen TÜV. Wie kriegt man die Überschreibung der vorliegenden Bescheinigungen hin? Muß man noch mal eine Vollabnahme durchführen lassen, oder ist das eine reine Formalität? Und wie sieht es steuerlich aus? Muß Einfuhrzoll für den "Gebrauchtwagen" bezahlt werden? Wenn ja, wie hoch ist dieser?
please help me!
Ralph
Import aus Schweiz
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- Dr.Ralph Meyers
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- Heiner Thüroff
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Hallo Ralph,
man braucht eine Vollabnahme.Wenn der Wagen älter als 30 Jahre ist macht es Sinn sofort das Gutachten vom Tüv gemäß §21 StVZO mitmachen zu lassen.
Wenn Du Dir eine rote Nummer besorgst kannst Du dann zum Tüv.
In der Schweiz braucht man keine Warnblinkanlage,bei uns schon !!!
Für die Zulassung muß er aber verzollt sein.
Das erledigt man an der Grenze oder beim zuständigen Zollamt.Wenn man es nicht an der Grenze schafft,besorgt man sich bei der Industrie und Handelskammer das Formular Nr.0737 und wandert damit zum Zollamt.Dort wird dann auf die Kaufsumme die MwST auferlegt.Diese Summe wird dann mit 10 % verzollt.Mit Präverenzspruch sollte dies wegfallen.
Dann erst geht es zur Zulassungsstelle
u.a. mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA die nur 4 Wochen gütig ist,Doppelkarte ,Tüv-Bescheinigug,Kaufvertrag,orginalem Brief und der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt.
Viel Spaß bei der Aktion.
Ich wäre neugierig wie es gelaufen ist ,vor allem mit dem Präverenzspruch.
Heiner Thüroff
#1376
man braucht eine Vollabnahme.Wenn der Wagen älter als 30 Jahre ist macht es Sinn sofort das Gutachten vom Tüv gemäß §21 StVZO mitmachen zu lassen.
Wenn Du Dir eine rote Nummer besorgst kannst Du dann zum Tüv.
In der Schweiz braucht man keine Warnblinkanlage,bei uns schon !!!Für die Zulassung muß er aber verzollt sein.
Das erledigt man an der Grenze oder beim zuständigen Zollamt.Wenn man es nicht an der Grenze schafft,besorgt man sich bei der Industrie und Handelskammer das Formular Nr.0737 und wandert damit zum Zollamt.Dort wird dann auf die Kaufsumme die MwST auferlegt.Diese Summe wird dann mit 10 % verzollt.Mit Präverenzspruch sollte dies wegfallen.
Dann erst geht es zur Zulassungsstelle
u.a. mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA die nur 4 Wochen gütig ist,Doppelkarte ,Tüv-Bescheinigug,Kaufvertrag,orginalem Brief und der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt.
Viel Spaß bei der Aktion.
Ich wäre neugierig wie es gelaufen ist ,vor allem mit dem Präverenzspruch.
Heiner Thüroff
#1376
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Lars Tolksdorf
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