Seite 1 von 1

Import aus Schweiz

Verfasst: 29. Sep 2001, 19:24
von Dr.Ralph Meyers
Hallo Leute!
Wer von euch weiß, wie die Formalitäten eines Imports aus der Schweiz vor sich gehen und was man dabei beachten muß?
Das Fahrzeug, um das es geht hat in der Schweiz eine Veteranen-Zulassung von 2001 und auch aktuellen TÜV. Wie kriegt man die Überschreibung der vorliegenden Bescheinigungen hin? Muß man noch mal eine Vollabnahme durchführen lassen, oder ist das eine reine Formalität? Und wie sieht es steuerlich aus? Muß Einfuhrzoll für den "Gebrauchtwagen" bezahlt werden? Wenn ja, wie hoch ist dieser?
please help me!
Ralph

Verfasst: 30. Sep 2001, 23:13
von Gerd E
Hallo Ralph,
man sollte aber tunlichst eines vermeiden: Die Summe auf dem Kaufvertrag sollte nicht "gegen Null" tendieren! Die Zöllner wissen schon was die Autos wert sind; im Zweifelsfall lassen die das Objekt schätzen, dann könnte evtl. der Schuss nach hinten los gehen.

Verfasst: 1. Okt 2001, 11:56
von Heiner Thüroff
Hallo Ralph,
man braucht eine Vollabnahme.Wenn der Wagen älter als 30 Jahre ist macht es Sinn sofort das Gutachten vom Tüv gemäß §21 StVZO mitmachen zu lassen.
Wenn Du Dir eine rote Nummer besorgst kannst Du dann zum Tüv. BildIn der Schweiz braucht man keine Warnblinkanlage,bei uns schon !!!
Für die Zulassung muß er aber verzollt sein.
Das erledigt man an der Grenze oder beim zuständigen Zollamt.Wenn man es nicht an der Grenze schafft,besorgt man sich bei der Industrie und Handelskammer das Formular Nr.0737 und wandert damit zum Zollamt.Dort wird dann auf die Kaufsumme die MwST auferlegt.Diese Summe wird dann mit 10 % verzollt.Mit Präverenzspruch sollte dies wegfallen.
Dann erst geht es zur Zulassungsstelle
u.a. mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA die nur 4 Wochen gütig ist,Doppelkarte ,Tüv-Bescheinigug,Kaufvertrag,orginalem Brief und der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt.

Viel Spaß bei der Aktion.
Ich wäre neugierig wie es gelaufen ist ,vor allem mit dem Präverenzspruch.
Heiner Thüroff
#1376

Verfasst: 1. Okt 2001, 13:09
von Lars Tolksdorf
Hallo Ralph,
noch ein kleiner Tipp: Achte unbedingt darauf, daß in den Überführungspapieren ALLE Angaben ausgefüllt sind.(Ident.-Nr.,ggf.die richtige Motornr.usw.)Ich hatte in Deutschland Probleme, weil mein AT-Motor nicht in den Ausfuhrpapieren eingetragen war.
Gruß
Lars