MGA - TÜV reklamiert die Nebelscheinwerfer

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG ist hier die Hauptsache.

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Volker_61
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MGA - TÜV reklamiert die Nebelscheinwerfer

#1

Beitrag von Volker_61 » 16. Apr 2009, 14:55

Hallo zusammen,

bei meinem MGA Bj. 1957 sind Nebelscheinwerfer und Nebelschlusslicht verbaut. Beide funktionieren z.Zt. nicht, da ein Schalter defekt ist.
Die Dinger gefallen mir sowieso nicht und meine Frage ist:
Kann ich Beide abbauen und somit den TÜV befriedigen, oder sind diese Leuchten jetzt pflicht?

Herzliche Grüsse und schönen, sonnigen Cabriosommer
Volker

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Matthias
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Re: MGA - TÜV reklamiert die Nebelscheinwerfer

#2

Beitrag von Matthias » 16. Apr 2009, 15:19

Hallo Volker,

die Leuchten kannst du bedenkenlos abbauen. Nebelscheinwerfer sind auch bei modernen Autos keine Pflicht. Die Nebelschlussleuchte ist es mittlerweile, aber erst ab einer bestimmten Baujahrsgrenze, unter die weder MGA noch MGB fallen.


achteckige Grüße


Matthias #421

Volker_61
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Re: MGA - TÜV reklamiert die Nebelscheinwerfer

#3

Beitrag von Volker_61 » 16. Apr 2009, 15:27

Super, dann weg mit den Dingern!
Herzlichen Dank Matthias.

Grüsse
Volker

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Re: MGA - TÜV reklamiert die Nebelscheinwerfer

#4

Beitrag von Xpower » 16. Apr 2009, 17:52

für alle die es genau wissen wollen und es amtlich lieben

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Um zu verstehen, warum Manche überall ihren Senf dazugeben, musst du lernen, wie eine Bratwurst zu denken.

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