Hallo zusammen,
bei meinem MGA Bj. 1957 sind Nebelscheinwerfer und Nebelschlusslicht verbaut. Beide funktionieren z.Zt. nicht, da ein Schalter defekt ist.
Die Dinger gefallen mir sowieso nicht und meine Frage ist:
Kann ich Beide abbauen und somit den TÜV befriedigen, oder sind diese Leuchten jetzt pflicht?
Herzliche Grüsse und schönen, sonnigen Cabriosommer
Volker
MGA - TÜV reklamiert die Nebelscheinwerfer
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Re: MGA - TÜV reklamiert die Nebelscheinwerfer
Hallo Volker,
die Leuchten kannst du bedenkenlos abbauen. Nebelscheinwerfer sind auch bei modernen Autos keine Pflicht. Die Nebelschlussleuchte ist es mittlerweile, aber erst ab einer bestimmten Baujahrsgrenze, unter die weder MGA noch MGB fallen.
achteckige Grüße
Matthias #421
die Leuchten kannst du bedenkenlos abbauen. Nebelscheinwerfer sind auch bei modernen Autos keine Pflicht. Die Nebelschlussleuchte ist es mittlerweile, aber erst ab einer bestimmten Baujahrsgrenze, unter die weder MGA noch MGB fallen.
achteckige Grüße
Matthias #421
Re: MGA - TÜV reklamiert die Nebelscheinwerfer
Super, dann weg mit den Dingern!
Herzlichen Dank Matthias.
Grüsse
Volker
Herzlichen Dank Matthias.
Grüsse
Volker
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Re: MGA - TÜV reklamiert die Nebelscheinwerfer
für alle die es genau wissen wollen und es amtlich lieben
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