Schutzblech am Mittelschalldämpfer

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG ist hier die Hauptsache.

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jayjayone82
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Schutzblech am Mittelschalldämpfer

#1

Beitrag von jayjayone82 » 7. Jan 2013, 15:48

Hallo Experten,

gestern hab ich beim Türeschließen ein blechernes Geräusch gehört. Hab mich dann gleich unters Auto gelegt und bemerkt, dass am Mitteltopf ein gammliges Blech runterhängt. Ich hab dann versucht das Blech zu entfernen, aber es ist am Topf fest. Aber nicht durch ne Schraube oder so, ich denke, es ist angeschweißt.

Kann ich das Blech austauschen, ich find nur niergens eins, oder muss ich den ganzen Topf wechseln. Wenn ja, kann ich ja dann auch warten, bis ein Loch drin ist.

Vielleicht sollte ich noch schreiben, dass ich nicht das Blech über dem Topf meine, sondern das, welches um den Topf drum rum ist.

Ich danke Euch schonmal für Eure Hilfe

Gruß Andre

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Ralph 7H
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Re: Schutzblech am Mittelschalldämpfer

#2

Beitrag von Ralph 7H » 7. Jan 2013, 17:17

Hallo Andre,

da gibt es kein Schutzblech. Was da hängt ist der Mantel des Schalldämpfers und das Loch wird nicht lange auf sich warten lassen.

Safety Fast !

Ralph :roll:

jayjayone82
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Re: Schutzblech am Mittelschalldämpfer

#3

Beitrag von jayjayone82 » 7. Jan 2013, 17:48

Danke für die kompetente Antwort

Dass das Loch nicht lange auf sich warten lässt, hab ich mir bereits gedacht. Was sagt denn der TÜV dazu, wenn da kein Mantel mehr drum rum ist, aber noch kein Loch drin ist?

Ich hab vor, den Rest des Mantels wegzuflexen, sodass da keine Teile rumhängen. Wenn da das Loch kommt, dann kommt da natürlich ein neuer MSD drauf

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Re: Schutzblech am Mittelschalldämpfer

#4

Beitrag von ostfriese » 7. Jan 2013, 18:01

Moin Andre,
wenn du dir die Arbeit mit dem Flexen machst, würde ich gleich einen neuen Topf einsetzen, dann hast du einen Arbeitsgang - das Loch kommt schneller als du denkst - und vermeidest die TÜV Frage.
Gruß
Klaus

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Re: Schutzblech am Mittelschalldämpfer

#5

Beitrag von Xpower » 8. Jan 2013, 03:07

wenn der korrekte Mittelschalldämpfer beim ZR verbaut ist dann sollte er kein extra Hitzeschutzblech haben
das originale Hitzeschutzblech ist direkt an der Karosse dran.

Beim 400ter Rover gabs auch ein angeschweisstes Hitzeschutzblech am Mittelschalldämpfer.

Daher wird sich wie schon geschrieben dein Schalldämpfer auflösen.

Am besten ist du bestellst dir hier:

http://www.ebay.co.uk/itm/MG-ZR-1-8-160 ... 43b75c53b0

gleich einen neuen :)
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Re: Schutzblech am Mittelschalldämpfer

#6

Beitrag von jayjayone82 » 8. Jan 2013, 16:50

Danke für Eure Antworten ...ich denke, Ihr habt mich überzeugt, dass ein Tausch des MSD am sinnvollsten ist.

Jetzt bin ich nur am überlegen, ob ich mir den von ebay hole (wie sieht es da denn eigentlich mit Qualität, Lieferzeit und Zuverlässigkeit aus?) oder nen gebrauchten, von einem, der seinen ZR schlachtet ...da bin ich aber noch in den Preisverhandlungen ...er will mir eventuell noch seinen ESD, aus dem Zubehörhandel, mitverkaufen

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Re: Schutzblech am Mittelschalldämpfer

#7

Beitrag von Xpower » 9. Jan 2013, 02:23

Hab den oben genannten bei mir seit 3 Jahren drin und läuft super.

War damals innerhalb von 3 Tagen da und hat super gepasst.

Gibts auch mit Endschalldämpfer als Paket:

http://www.ebay.co.uk/itm/MG-ZR-1-8-160 ... 3f20e0ed6d

Meine Überlegung war: selbst wenn er nur 2-3 Jahre hält komm ich noch immer günstiger weg als mit einem neuen Originalen.

Edelstahl mit ABE findest du leider selten und wenn zu Preisen ab 4-500 €

Gruß Peter
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Re: Schutzblech am Mittelschalldämpfer

#8

Beitrag von jayjayone82 » 9. Jan 2013, 15:03

Danke Peter,

zum Glück sieht mein ESD noch sehr gut aus

wie sieht es denn in Sachen Sound aus? Muss ich da mit dem Mittelschalldämpfer Einbußen machen?

Der Sound liegt mir bei dem Auto doch sehr am Herzen ;) ...falls der ESD mal kommt, dann werd ich da mein bestes tun, um nen originalen zu finden

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Re: Schutzblech am Mittelschalldämpfer

#9

Beitrag von Xpower » 10. Jan 2013, 15:08

wenn du mehr sound haben willst musst du dir halt die race tube kaufen:

http://www.ebay.co.uk/itm/MG-ZR-1-8-160 ... 3f20f52baa

dann "brüllt" er bissl mehr :)
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Re: Schutzblech am Mittelschalldämpfer

#10

Beitrag von jayjayone82 » 10. Jan 2013, 15:16

Ich will aber auch zum TÜV ohne vorher wieder umbauen zu müssen. Und die bayerische Polizei reagiert da sicher auch bisschen allergisch drauf ;)

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Re: Schutzblech am Mittelschalldämpfer

#11

Beitrag von Xpower » 11. Jan 2013, 02:54

meinste ??? :D den tüv interessiert das nicht solange der auspuff dicht ist
und so laut ist der zr nicht da er ja erst mit drehzahl und geschwindigkeit die klappe im auspuff auf macht...

bau ein und gut ist :)
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Re: Schutzblech am Mittelschalldämpfer

#12

Beitrag von jayjayone82 » 11. Jan 2013, 16:11

jetzt mal zum mitschreiben ;) ...meinst Du jetzt ernsthaft, dass es den TÜV nicht interessiert, ob da ein MSD drunter ist oder nur ein Rohr? ...Ich bin kein Spezialist, aber ich kann mir das kaum vorstellen

Was hätte ich dann für Nachteile ohne den MSD? ..Dann hätte ich eigentlich nur einen Schwachpunkt weniger ;)

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Re: Schutzblech am Mittelschalldämpfer

#13

Beitrag von Xpower » 12. Jan 2013, 03:39

also ohne mittelschalldämpfer hast eigentlich keine nachteile
eher vorteile weil die k-serie mit dem originalen eh zugeschnürt ist...

und den tüv interessiert es nur ob die anlage fest und dicht ist

es wird auch keine brülltüte das du angst haben müsstest das die 92db stand und 74db fahrgeräuch überschritten wird
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MBL546E

Re: Schutzblech am Mittelschalldämpfer

#14

Beitrag von MBL546E » 12. Jan 2013, 08:13

jayjayone82 hat geschrieben:jetzt mal zum mitschreiben ;) ...meinst Du jetzt ernsthaft, dass es den TÜV nicht interessiert, ob da ein MSD drunter ist oder nur ein Rohr?
Xpower hat geschrieben:also ohne mittelschalldämpfer hast eigentlich keine nachteile
Nur mal so zum Nachdenken; wenn man jemandem empfiehlt, den in der Betriebserlaubnis enthaltenen und zum Bestandteil des Geräusch- und Abgasemissionsgutachtens gehörenden MSD zu entfernen, dann sollte man zumindest auch erwähnen, das die Entfernung bei weiterer Benutzung des Fahrzeuges im öffentlichen Strassenverkehr auch den Betrieb des Fahrzeuges ohne gültige Betriebserlaubnis darstellt. Gilt z.B. auch für das Entfernen oder Stillegen eines Airbags oder des ABS, sofern das ABS zur Serienausstattung eines Fahrzeuges gehört.

Das finde ich, gehört auch zu einer gutgemeinten Empfehlung/Beratung dazu.

Gruß,

Finney.

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