sg641 hat geschrieben:
Das Problem ist aber tatsächlich die Definition des Schadens.
Moinmoin,
exakt!
Und nicht nur das: Bei echten Schäden die über Pannenhilfe hinausgehen ist direkt damit verbunden das Problem des Fahrzeugwertes, bzw. Restwertes.
Übersteigt der vmtl. Reparaturaufwand nämlich den vmtl. Fahrzeugwert, dann wird nicht rücktransportiert.
Man kann sich ausrechnen, welcher enorme Vermutungsspielraum da erst mal vor Ort entsteht.
Das funktioniert auf der Checkliste des Vertragspartners mit 2 einfachen Fragen, auf die man sich gefasst machen muss.
1) Was ist das Fahrzeug wert?
2) Was kostet die Reparatur?
Für beide Fahrzeuge sollte man nach meiner Erfahrung gute Antworten + spontan plausible Zahlen parat haben.
Getestet mit meiner erstklassigen aber vom Regen völlig verdreckten R100CS Bj.81 bei einem Kupplungsschaden in den Alpen.
Frage des Abschleppers: " Was ist das alte Motorrad denn noch wert?"
Ich: "???"
Er: "Na, so ungefähr?!"
Ich: "6-8tsd, so ist sie auch versichert!"
Er: "???" .... Nicken eines umstehenden Kollegen..."das ist ein seltener Klassiker, nur 4tsd mal gebaut!!!"
Er:" Und was kostet die Reparatur?" ..... Nachtigall, ich hör dich trapsen
Ich: "So 3-500 wenns nur die Kupplung ist, 800-1000 wenns die Eingangswelle des Getriebes erwischt hat"
Er: "Wir haben hier einen BMW Händler in XXX, der macht auch Motorräder ...!?"
Ich: "Ist aber ein Spezialmodell!!! Das kann nur ein BMW Oldtimer-Fachbetrieb der auf Motorsportumbauten spezialisiert ist. Die BMW wurde mühsam aufgebaut. Jemand anderes als meine Werkstatt kommt kaum an die Teile und kann das auch nicht reparieren."
Er: "Aha, ...... naja, dann bringen wir die Maschine mal heim."
Glück gehabt, aber das Frage-Schema ist klar, denke ich. Bei einem Verkehrsunfall mit Blech-und Mechanikschäden am Oldie wird's da recht schnell eng.
Schöne Grüße
Stephan