Nachdem der Bundestag dem Vorschlag des Bundesrats, Oldtimer mit H- und 07-Kennzeichen von den Fahrverboten auszunehmen, bereits am 14.11.2007 zugestimmt hatte, musste der Bundesrat erneut abstimmen, da der Bundestag eine weitere Änderung der Verordnung vorgenommen hatte. Vergleichbare Fahrzeuge aus dem europäischen Ausland mussten mit berücksichtigt werden. Am Freitag, dem 30.11.2007 hat nun der Bundesrat dieser Änderung der Kennzeichnungsverordnung zugestimmt, womit diese nun endgültig in Kraft treten kann.
Grundsätzlich gilt nun: Oldtimer mit H-Kennzeichen und rotem 07-Kennzeichen können Umweltzonen befahren.
Sie benötigen keine Plakette, da sie über das Kennzeichen eindeutig identifizierbar sind.